Der richtige Ansprechpartner ist ein Facharzt für Haut- beziehungsweise Lungenerkrankungen, ein Allergologe oder ein Arbeitsmediziner. Findet der Mediziner bei Ihnen Anhaltspunkte für eine in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistete Krankheit, muss er dies der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Sie prüft dann, ob die wesentliche Ursache im Arbeitsumfeld zu sehen ist. Dazu wird unter anderem der Arbeitsplatz untersucht und ein medizinischer Gutachter eingeschaltet. Ob es sich um eine Berufskrankheit handelt oder nicht, entscheidet der Rentenausschuss der Berufsgenossenschaft, der aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besteht.
Wie bei jeder allergischen Erkrankung geht es bei der Diagnose darum, den Auslöser zu finden. Wichtige Hinweise liefert eine ausführliche Anamnese. In diesem Erstgespräch wird der Arzt vor allem Fragen zur beruflichen Situation und zum Arbeitsplatz stellen, etwa:
Der nächste Diagnoseschritt ist eine sorgfältige äußere Untersuchung der Haut und Schleimhäute. Dann folgen Hauttests. Diese können aber nur durchgeführt werden, wenn die Ekzeme im Testfeld komplett ausgeheilt sind. Sonst kann es zu Reaktionen kommen, die nicht durch das Allergen ausgelöst werden. Antiallergische MedikamenteAntiallergische Medikamente können eine Reaktion verhindern, weshalb der Patient sie vor dem Test nicht mehr einnehmen sollte. Neben einigen Standard-Allergieauslösern testet der Arzt auch einige individuelle Allergene aus dem beruflichen Umfeld, die er im Verdacht hat. Wenn die Ergebnisse des Hauttests nicht eindeutig sind, kann ein Provokationstest weiterhelfen. Mit Hilfe von Hautfunktionstests prüft der Mediziner die Reaktion der Haut auf spezielle Belastungen.
Im Recht der Berufskrankheiten werden als allergische Atemwegserkrankungen das Asthma bronchiale, der allergische Schnupfen und die exogen allergische Alveolitis begutachtet.
Auch hier führt der Arzt Haut- und Provokationstests durch und bestimmt spezifischeAntikörper (IgE), um dem Auslöser auf die Spur zu kommen. Bei einem berufsbedingten Asthma bronchiale geht es zusätzlich darum nachzuweisen, dass die Allergene tatsächlich aus dem Arbeitsumfeld stammen. Mithilfe verschiedener Methoden misst der Allergologe dann die Lungenfunktion.
So diagnostiziert er auch eine exogen allergische Alveolitis. Hierbei ist es am wichtigsten, die IgG-Antikörper zu untersuchen: Sind sie erhöht, ist das zwar ein Beweis für eine Sensibilisierung, aber nicht für eine Erkrankung. Auch in diesem Fall kann ein Provokationstest Klarheit schaffen. Hat der Arzt weiterhin Zweifel, kann er die Diagnose sichern, indem er die Lunge punktiert und eine Gewebeprobe entnimmt.
Sowohl das allergische Kontaktekzem als auch das Asthma bronchiale und die exogen allergische Alveolitis können unabhängig vom Beruf entstehen. Deshalb muss der Arzt zunächst feststellen, ob die Allergenbelastung der Arbeitsstelle, dem privaten Umfeld oder der Umwelt zuzuordnen ist, und nachweisen, dass die Erkrankung auf allergischen Prozessen und nicht auf sogenannten "irritativ-toxischen Mechanismen" beruht. Denn auch der direkte Einfluss einer schädlichen Substanz kann zu ähnlichen Beschwerden führen und muss keinen allergischen Ursprung haben.
Insbesondere Hautekzeme können verschiedene Ursachen haben, daher muss der Arzt das allergische Kontaktekzem von anderen möglichen (Kontakt)-Ekzemen abgrenzen. Das gleiche gilt auch für das allergische Asthma und die allergische Alveolitis: Auch hier muss der Arzt ähnliche Krankheiten ausschließen, um seinen Patienten sinnvoll behandeln zu können.