. .

Ratgeber Allergie

Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
Ratgeber Allergie

Wenn die Arbeit krank macht

Expertenrat

Die Allergie-Experten von stern.de beantworten Ihre Fragen.

Kann ich mich gegen eine Berufsallergie versichern?

Das Risiko einer Allergie lässt sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell abfangen. Hat sich schon eine Allergie ausgebildet, kann es sein, dass Versicherungen die Aufnahme des Betroffenen ablehnen beziehungsweise die Zustimmung einer Ausschlussvereinbarung verlangen. Der Versicherungsnehmer ist dann bei Berufsunfähigkeit aufgrund einer Allergie nicht versichert. Deshalb sollte die Versicherung schon in jungen Jahren abgeschlossen werden, wenn noch keine Krankheit aufgetreten ist. Dann sind auch die Beiträge niedriger.

Wer entscheidet, ob eine Berufskrankheit vorliegt?

Zunächst ermittelt die zuständige Berufsgenossenschaft die Arbeits- und Krankheitsvorgeschichte des Betroffenen. Ein Sachverständiger prüft, ob aus medizinischer Sicht eine Anerkennung als Berufskrankheit gegeben ist. Liegen sowohl medizinische als auch rechtliche Voraussetzungen für eine Berufskrankheit vor, entscheidet der Rentenausschuss der Berufsgenossenschaft über deren Anerkennung.

Welche Leistungen erbringen die Berufsgenossenschaften bei einer anerkannten Berufskrankheit?

Bei einer Berufskrankheit nutzen die Berufsgenossenschaften zunächst alle Möglichkeiten der Rehabilitation. Dazu gehört neben der medizinischen auch die berufliche Rehabilitation. Diese findet beispielsweise in Form von Aus-, Fort- und Weiterbildungen statt. Da bei einigen Erkrankten nur noch ein Arbeitsplatzwechsel infrage kommt, um eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden, werden sie umgeschult. Für die Berufsgenossenschaften gelten die Grundsätze "Prävention vor Rehabilitation" und "Rehabilitation vor Rente".

Werden von der Berufsgenossenschaft auch Kuren bezahlt?

Nein, Kuraufenthalte gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei einigen Berufskrankheiten sind aber regelmäßige stationäre Heilverfahren sinnvoll. Diese finden bevorzugt in berufsgenossenschaftlichen Einrichtungen statt und verlaufen ähnlich einer Kur.

Wolfgang Schillings
Seite 1: Wenn die Arbeit krank macht
Seite 2: Auslöser
Seite 3: Symptome
Seite 4: Diagnose
Seite 5: Therapie
Seite 6: Tipps
Seite 7: Expertenrat
 
 
Adobe Flash Player

Allergie bei Kindern

Erfahren Sie alles über Allergien auf Nahrungsmittel, Asthma oder Heuschnupfen bei Kindern.

Verwandte Fragen

Sie kennen die Antwort? Beantworten Sie die Frage hier oder senden Sie selber eine Frage