Die Allergie-Experten von stern.de beantworten Ihre Fragen.
Das Risiko einer Allergie lässt sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell abfangen. Hat sich schon eine Allergie ausgebildet, kann es sein, dass Versicherungen die Aufnahme des Betroffenen ablehnen beziehungsweise die Zustimmung einer Ausschlussvereinbarung verlangen. Der Versicherungsnehmer ist dann bei Berufsunfähigkeit aufgrund einer Allergie nicht versichert. Deshalb sollte die Versicherung schon in jungen Jahren abgeschlossen werden, wenn noch keine Krankheit aufgetreten ist. Dann sind auch die Beiträge niedriger.
Zunächst ermittelt die zuständige Berufsgenossenschaft die Arbeits- und Krankheitsvorgeschichte des Betroffenen. Ein Sachverständiger prüft, ob aus medizinischer Sicht eine Anerkennung als Berufskrankheit gegeben ist. Liegen sowohl medizinische als auch rechtliche Voraussetzungen für eine Berufskrankheit vor, entscheidet der Rentenausschuss der Berufsgenossenschaft über deren Anerkennung.
Bei einer Berufskrankheit nutzen die Berufsgenossenschaften zunächst alle Möglichkeiten der Rehabilitation. Dazu gehört neben der medizinischen auch die berufliche Rehabilitation. Diese findet beispielsweise in Form von Aus-, Fort- und Weiterbildungen statt. Da bei einigen Erkrankten nur noch ein Arbeitsplatzwechsel infrage kommt, um eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden, werden sie umgeschult. Für die Berufsgenossenschaften gelten die Grundsätze "Prävention vor Rehabilitation" und "Rehabilitation vor Rente".
Nein, Kuraufenthalte gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei einigen Berufskrankheiten sind aber regelmäßige stationäre Heilverfahren sinnvoll. Diese finden bevorzugt in berufsgenossenschaftlichen Einrichtungen statt und verlaufen ähnlich einer Kur.