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11. Juli 2005, 16:10 Uhr

Urteil gegen unerwünschte Fax-Werbung

Wer unerwünschte Werbung per Fax bekommt, kann sich juristisch dagegen wehren. Das Landesgericht in Köln hat entschieden, dass dies ein Verstoß gegen das Verbot unlauteren Wettbewerbs darstelle.

Gegen unerwünschte Fax-Werbung kann juristisch vorgegangen werden© stern.de

Die Regulierungsbehörde in Bonn darf gegen unerwünschte Fax-Werbung einschreiten. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Nach Einschätzung des Gerichts stellt der unaufgeforderte Versand von Werbe-Faxen einen Verstoß gegen das Verbot unlauteren Wettbewerbs dar.

Im konkreten Fall hatte der Geschäftsführer eines in Großbritannien angesiedelten Unternehmens geklagt. Diese Firma hatte nach Angaben des Gerichts vom Montag Faxe mit Titeln wie "Zigaretten und Medikamente billiger!" oder "Aufgedeckt: Billigprodukte sind häufig Qualitätsware" versandt, um für den Faxabruf von entsprechenden Informationen unter 0900er-Mehrwertdiensterufnummern zu werben. Der Abruf der angebotenen Faxe koste 1,99 Euro pro Minute und könne über 30 Minuten in Anspruch nehmen, erläuterte das Gericht.

Auf Grund zahlreicher Verbraucherbeschwerden hatte die Regulierungsbehörde sowohl den Geschäftsführer als auch das Unternehmen aufgefordert, die Versendung derartiger Werbe-Faxe zu unterlassen, wenn hierfür keine Einverständniserklärung der Empfänger vorliege. Die Behörde drohte bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld an. Die Klage des Geschäftsführers gegen diesen Bescheid wies das Verwaltungsgericht ab. Das Gericht gehe ebenso wie die Regulierungsbehörde davon aus, dass die Versendung der Faxe ohne nachgewiesenes Einverständnis des Empfängers nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig sei. Die Behörde dürfe im Rahmen der Nummernverwaltung auch bei Verstößen gegen Vorschriften des UWG einschreiten.

Gegen diesen Beschluss kann der Geschäftsführer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

AP
 
 
 
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