. .
Gesundheit - News und Ratgeber
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 

Ratgeber Sexualität

Fremd im eigenen Körper

Rechte von Transsexuellen

Transsexuelle wünschen sich ein ganz normales Leben im anderen Geschlecht, wozu unverzichtbar ein neuer Vorname gehört. Für die Betroffenen ist es von großer Bedeutung, dass dieser Vorname in allen wichtigen Personalpapieren eingetragen wird, damit es nicht zu Problemen mit Behörden oder Arbeitgebern kommt - beispielsweise bei Grenzübergängen, Polizei- oder Verkehrskontrollen oder bei der Suche nach einem neuen Job.

Der juristische Geschlechtswechsel ist durch das Transsexuellengesetz (TSG) geregelt, das 1980 vom Bundestag verabschiedet wurde und im Wesentlichen auch heute noch der ursprünglichen Fassung entspricht. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren einige Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. So wurde inzwischen die Altersgrenze von 25 Jahren aufgehoben. Das Gesetz enthält eine "kleine Lösung" für die Vornamensänderung und eine "große Lösung" für die so genannte Personenstandsänderung, also die volle rechtliche Anerkennung des neuen Geschlechts.

Vornamensänderung

Die kleine Lösung sieht vor, dass Transfrauen und Transmänner auch ohne Operation einen neuen Vornamen annehmen können, so dass unter gewissen Einschränkungen ein soziales Leben im Wunschgeschlecht möglich ist. Allerdings müssen zwei Gutachter bestätigen, dass sich die Betroffenen seit mindestens drei Jahren mit dem anderen Geschlecht identifizieren und unter dem Zwang stehen, in diesem Geschlecht zu leben. In der Regel bringen die Antragsteller die Vornamensänderung erfolgreich durch, aber die Begutachtung dauert bis zu einem Jahr. Die Transsexuellen fordern deshalb eine Vereinfachung des Verfahrens. Als Fortschritt empfinden sie, dass es inzwischen möglich ist, den geänderten Vornamen auch im Reisepass, Sozialversicherungsausweis und in die Kfz-Papiere einzutragen. Neuerdings kann sogar eine Geburturkunde ohne Geschlechtsvermerk ausgestellt werden. Bankkonten müssen aber noch unter dem alten, amtlichen Vornamen geführt werden. Der neue Name geht wieder verloren, wenn der Betroffene heiratet oder nach Ablauf von 300 Tagen Vater oder Mutter eines leiblichen Kindes wird.

Personenstandsänderung

Erst durch die Personenstandsänderung wird auch rechtlich anerkannt, dass der Transsexuelle seinem Wunschgeschlecht angehört. Das ist beispielsweise notwendig, um den Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde zu ändern und einen - gegengeschlechtlichen - Partner zu heiraten. Das Transsexuellengesetz verlangt für diese "große Lösung" allerdings zusätzlich zu den Bedingungen für eine Vornamensänderung eine operative Annäherung an das Erscheinungsbild.

Außerdem müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie für immer zeugungsunfähig sind, also keine Hoden oder Eierstöcke mehr haben. Diese Forderungen sind heftig umstritten, weil Personen auch dann transsexuell sein können, wenn sie keine Operation wünschen. Nach Ansicht der Kritiker verletzen die Bestimmungen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Besonders bei Transfrauen ist die Angleichung der Genitalien mit einer künstlichen Vagina ein schwerer Eingriff mit einer hohen Komplikationsrate. Transmänner müssen sich 'nur' Brust, Gebärmutter und Eierstöcke entfernen lassen. Bei ihnen wird auf eine Penisplastik verzichtet, weil die dafür notwendigen Operationen noch schwerwiegender und die Ergebnisse wenig überzeugend sind.

Eine andere umstrittene Klausel im Transsexuellengesetz wurde auf Drängen des Bundesverfassungsgerichts inzwischen gestrichen: Seit Juni 2009 müssen verheiratete Transsexuelle eine bestehende Ehe nicht mehr auflösen, wenn sie das Geschlecht rechtlich wechseln. De facto bedeutet das auch: Erstmals ist es in Deutschland einer kleinen Gruppe von Menschen erlaubt, eine gleichgeschlechtliche Ehe zu führen.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts sind die Krankenkassen zur Übernahme der Kosten für eine medizinische Geschlechtsangleichung nur verpflichtet, wenn durch Transsexualität ein Leidensdruck entsteht, der Krankheitswert hat. Selbst wenn also im Zusammenhang mit der Vornamensänderung bereits mehrere Gutachter das Vorliegen einer Transsexualität bestätigt haben, reicht dies den Krankenkassen oft nicht aus. Sie verlangen in vielen Fällen den zusätzlichen Nachweis eines entsprechenden Leidensdrucks. Kritiker halten das für weltfremd. Sie fordern eine Reform des Gesetzes, die sicherstellt, dass die Kassen bei Vorliegen der Diagnose Transsexualität sämtliche Kosten für eine Geschlechtsangleichung übernehmen.

Gabi Haas
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Geschlecht So entstehen Männer, Frauen und alles dazwischen

Ein einziges Chromosom sorgt dafür, ob ein Mädchen oder ein Junge zur Welt kommt. Danach wird es kompliziert. Typisch wirkende Verhaltensweisen scheinen in die Wiege gelegt. Oder sind sie doch anerzogen? Und manchmal sind Neugeborene weder eindeutig männlich noch weiblich. mehr...

Quiz Wie fit sind Sie in Sexualkunde?

Wofür steht das "G" in G-Punkt, wie lange kann eine Eizelle befruchtet werden - und was ist eigentlich ein Priapismus? Hier können Sie Ihr Sexualkunde-Wissen prüfen! mehr...