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29. November 2006, 16:32 Uhr
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Mehdorn wirft Gerkan "Egotrip" vor

Architekten freuen sich über eine Stärkung des Urheberrechts, Bahn-Chef Mehdorn schimpft über den "Egotrip" von Gerkan. Der Rechtsstreit um das Flachdecke im Berliner Hauptbahnhof geht erstmal in die Revision, könnte aber weit reichende Konsequenzen haben.

Stein des Anstoßes: die Flachdecke im Untergeschoss. Architekt von Gerkan hatte eine andere Konstruktion geplant© Aleksandra Andrijasevic

Im Rechtsstreit um den neuen Berliner Hauptbahnhof hat Bahnchef Hartmut Mehdorn den klagenden Architekten Meinhard von Gerkan scharf angegriffen. "Für diesen Egotrip müssen nun bis zu 40 Millionen Euro aufgewendet werden, mal abgesehen von jahrelangen Beeinträchtigungen des Zugverkehrs", sagte Mehdorn der "Bild"-Zeitung. Kunden, Mitarbeiter und indirekt die Steuerzahler müssten diese Zeche bezahlen. "Dagegen werde ich kämpfen." Architektenverbände begrüßten hingegen das Urteil als Stärkung des Urheberrechts.

Gerkan hatte mit einer Klage gegen die Bahn am Dienstag vor dem Berliner Landgericht in erster Instanz Recht bekommen. Der Konzern hatte in dem im Mai eröffneten Hauptbahnhof im Untergeschoss nicht Gerkans Gewölbekonstruktion, sondern eine Flachdecke eingebaut. Mehdorn zeigte Unverständnis für die Entscheidung, nach der die Decken nach den ursprünglichen Plänen umgebaut werden müssen. "Wir haben einen Bahnhof bestellt und keine Kathedrale. Dass ein Architekt bestimmen kann, welche Konstruktion der Bauherr und Eigentümer wählen muss, kann doch nur Kopfschütteln auslösen", sagte Mehdorn. Er kündigte an, die Bahn werde bis zur letzten Instanz gehen.

Die Bundesarchitektenkammer kritisierte die von der Bahn veranschlagten Umbaukosten. Die Summe von 40 Millionen Euro sei "unseriös", teilte die Kammer am Mittwoch in Berlin mit. Mögliche Beeinträchtigungen von Reisenden durch anstehende Umbauarbeiten hätte die Bahn ohne weiteres im Vorfeld vermeiden können. "Jetzt muss es darum gehen, unter Abwägung der Interessen von Bauherrin und Architekten eine architektonisch und wirtschaftlich angemessene bauliche Lösung zu finden." Die Kammer zeigte sich erfreut, dass das Gericht einen "unabgestimmten Eingriff" der Bahn in die geistige Leistung der Architekten als Verstoß gegen das Urheberrecht gewertet habe.

Auch das oberirdische Glasdach hatte die Bahn um 100 Meter gekürzt© Michael Kappeler/DDP

Auch der Bund Deutscher Architekten sieht in dem Richterspruch ein positives Signal. "Wir denken nicht, dass es ein Einzelfall ist", sagte Sprecher Olaf Bahner. Das Urteil habe gezeigt, dass ein Bauherr nicht eigenmächtig Pläne ändern dürfe, sondern dies in Absprache mit dem Architekten tun müsse. "Da hätte sich die Bahn absprechen müssen", betonte Bahner. Beim oberirdischen Dach sei auch eine Änderung erfolgt, diese sei aber mit Gerkan besprochen worden. Der Hauptbahnhof sei ein "Jahrhundertbauwerk" und eine "Visitenkarte" der Stadt. Über das jetzige Dach im Untergeschoss sagte Bahner: "Die ganze Raumwirkung des Gebäudes ist dadurch völlig zerstört." Die Umbaukosten dürften aber nicht den Steuerzahler treffen.

Der Deutsche Kulturrat begrüßte das Urteil. "Ein Auftraggeber kann nicht nach Belieben mit der geistigen Schöpfung von Urhebern umgehen, das gilt auch für einen Großauftraggeber wie die Bahn", sagte Geschäftsführer Olaf Zimmermann. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz, sagte, das Urteil stärke die Baukultur in den Städten. "Stadtbildprägende öffentliche Bauwerke" könnten in Zukunft nicht mehr ohne weiteres zu Lasten der Architektur einseitig verändert werden. "Gute Architektur in den Städten gewinnt."

AP
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