
Hunderttausende Kinderpornos haben deutsche Internetfahnder gefunden und gespeichert, doch nur selten können sie etwas gegen die Urheber unternehmen© Uwe Zucchi/DPA
Kein ahnungsloser Internetnutzer, da sind sich alle Experten einig, stößt zufällig oder beim Googeln auf strafbare Kinderpornografie. "Wer sich Kinderpornografie ansieht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit pädophil. Menschen ohne entsprechende Neigung finden es allenfalls eklig", sagt Professor Hartmut Bosinski, Sexualmediziner an der Universität Kiel, der für das Projekt "Kein Täter werden" auch viele Konsumenten von Kinderpornos betreut. Schlagzeilen von ungeheuerlichen Zahlen über Tausende Verdächtige, zerschlagene Kinderpornoringe und Massenrazzien schrecken die Öffentlichkeit hin und wieder auf und vermitteln das Gefühl, die Polizei habe das Problem im Griff. Tatsächlich sind die meisten Großoperationen Zufallsfunde nach Hinweisen von außen - und gehen häufig aus wie die Operation "Himmel".
Ein Internetanbieter aus Berlin hatte im Mai 2006 enorme Datentransfers auf seinen Servern registriert. Nachdem er die Polizei eingeschaltet hatte, standen auf einmal 12 000 Internetnutzer unter Verdacht. Überwältigt von "einer völlig neuen Dimension" verteilten die Berliner die Fälle zu Hunderten an die regionalen Staatsanwaltschaften. Als das Großverfahren im Dezember 2007 bekannt wurde, war die Luft längst raus.
Nach einer ersten Prüfung mussten allein alle 500 gegen Bewohner der Stadt Köln eingeleiteten Ermittlungsverfahren wieder eingestellt werden, weil man das Material dort für strafrechtlich nicht relevant hielt. Bei den 300 Fällen in Thüringen reichte der Anfangsverdacht in den wenigsten Fällen für einen Durchsuchungsbeschluss. Angaben zu Ergebnissen der Operation hält man seitdem vor allem in Berlin "nicht für sachdienlich". Von den 511 eigenen Verfahren kam es bis Ende 2008 zu lediglich fünf Anklagen - und auch die, so ein Insider, nur aufgrund von Funden bei den Durchsuchungen.
Weil die Polizei in Datenbergen aus beschlagnahmtem Material erstickt, vergehen in manchen Bundesländern zwischen Aufnahme und Abschluss eines Ermittlungsverfahrens rund dreieinhalb Jahre. In den Abteilungen zur forensischen Untersuchung der Computer gibt es zeitweise einen Annahmestopp. Selbst in München, bei einer der größten und seinerzeit weltweit ersten Polizeidienststelle, die auch ohne Anlass nach Kinderpornografie im Internet recherchiert, kommen die Beamten kaum noch dazu.
"Wenn mir am Tag 30 Minuten dafür bleiben, ist es viel", sagt Marcel D., einer von zwölf Netzwerkfahndern beim Bayerischen Landeskriminalamt. Er ist auf Filesharing spezialisiert, andere Kollegen auf Chats. Sie sind immer noch zu wenige, denn die meiste Zeit verbringen sie mit Papierkram, müssen anderen Dienststellen zuarbeiten und gelegentlich auch mal Ballerspiele auf Jugendgefährdung testen. Anders als beispielsweise amerikanische Kollegen dürfen sie Kriminelle nicht mit Lockangeboten überführen. Weil sie Kinderpornografie kaum noch auf Webseiten finden, bewegen sie sich fast ausschließlich in nichtkommerziellen Internetdiensten wie Newsgroups, Tauschbörsen oder anderen privaten Netzwerken. Der Zugang zu diesen Zirkeln ist ermittlungsrechtlich heikel, weil es auch in digitalen Räumen eine Art Hausrecht gibt. Fast immer müssen Neulinge zudem eine sogenannte Keuschheitsprobe abliefern: "Mit normalen FKK-Bildern lockt man heute keinen Hund mehr hinterm Ofen vor."
Der PC, so beobachten Ermittler schon länger, gilt in der Szene sowieso als out und gefährlich, weil die Nutzung im Netz und auf der eigenen Festplatte zu viele Spuren hinterlässt. Getauscht wird neuerdings wieder mehr offline, per klassischer Post oder zunehmend per Handy-MMS. Telefone oder DVDs lassen sich im Zweifel schneller beseitigen.
Im ersten Moment reagieren die Täter stets wie ertappte Ladendiebe. Es ist ihnen peinlich. Sie ringen um Ausreden oder streiten es ganz ab. Erfährt ihr soziales Umfeld davon, flüchten viele in den Selbstmord. Aber die meisten, vor allem die, die sich sofort einen spezialisierten Anwalt nehmen, kommen mit diskreten Strafbefehlen oder ganz ohne Strafe davon.
Etliche Verfahren werden nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung eingestellt, weil "die Schuld des Täters als gering" angesehen wird und "kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht". Darauf setzt auch der ehemalige Chefarzt einer Mutter-Kind-Klinik in Schleswig-Holstein, der sich mit der E-Mail-Adresse schöne-dinge@email.de immer wieder Filme besorgte, auf denen, so der Verdacht, auch Kinder vergewaltigt wurden. Seit Monaten laufen die Ermittlungen. Über seine Anwälte lässt er ausrichten, die Auseinandersetzung mit dem Thema verletze sein Persönlichkeitsrecht.
Erst vor zwei Wochen stellte das Amtsgericht Meißen ein Verfahren gegen einen ehemaligen NPD-Landtagsabgeordneten aus Sachsen gegen Zahlung von 1000 Euro ein. Bei seinen 2300 Bildern und mindestens einer Videosequenz mit einem augenscheinlich unter 14-jährigen Mädchen handelte es sich nach Ansicht des Gerichts um kinderpornografische Grenzfälle. Ein Landtagsabgeordneter der PDS in Sachsen-Anhalt kam vor vier Jahren mit einer Geldauflage von 3000 Euro nicht ganz so billig davon, sitzt dafür aber nach wie vor für die Linken im Magdeburger Landtag.
Die Rechtslage ist kompliziert. Lange galten sogenannte Posing-Bilder, auf denen Kinder ihr Geschlecht in die Kamera halten, als strafbare Pornografie. 2006 wurde neu definiert, was unter "sexuellen Handlungen" zu verstehen ist; nur noch eindeutige Missbrauchsbilder fallen darunter. Für die Fahnder bedeutete das, dass zwei Drittel ihrer Beweismittel plötzlich nichtig waren. Inzwischen hängt die Strafbarkeit solcher Bilder oft davon ab, welchen Eindruck sie beim sogenannten objektiven Betrachter hinterlassen, das ist letztendlich der Richter. Noch komplizierter wird es, wenn Jugendliche oder Scheinjugendliche die Opfer sind. Erst seit November 2008 drohen für den Besitz und die Verbreitung von Pornografie mit 14- bis 18-Jährigen ebenfalls Strafen. Ist das Opfer 13, 16 oder 19 Jahre alt, älter geschminkt oder auf kindlich gemacht? Wo genau ist die Grenze, wenn die Posen klar auf Missbrauchsfantasien abzielen, aber ohne Zurschaustellung von Genitalien rein rechtlich nichts mit Pornografie zu tun haben? Auch die Frage, ob es sich beim einmaligen Bildertausch schon um Verbreitung handelt, ist Auslegungssache.
Ein aktuelles Verfahren vor dem Amtsgericht Senftenberg offenbart die typischen Schwierigkeiten. Dort ist der vorläufig suspendierte CDU-Landrat des Oberspreewald-Lausitz-Kreises wegen fünf kinderpornografischer Dateien angeklagt, die man auf seinen privaten Computern fand. Hätte Georg D. dafür einen Strafbefehl über 12 600 Euro akzeptiert, wäre vermutlich nichts davon an die Öffentlichkeit gedrungen und er nach wie vor im Amt. Trotzdem beharrte er auf dem Prozess.
Nun frisst sich eine in der Materie unerfahrene Richterin seit Wochen durch einen Brei aus Logfiles und seitenlangen HTML-Codes. Wiederholt muss sich Thomas Schell, der Brandenburger Schwerpunkt-Staatsanwalt für Kinderpornografie, von ihr für seine Belehrungen und die Fachsimpelei mit den Experten vom LKA ermahnen lassen. Suchbegriffe wie "Little Virgins", die auf den Rechnern gefunden wurden, sollen D. zusätzlich belasten. "Dass es dabei um schmutziges Zeug geht, sehe ich auch" sagt die Richterin, "aber wie kommen Sie auf Kinderpornografie?"
Die spezialisierten Strafverfolger wünschen sich manchmal so etwas wie Schwerpunkt-Kammern, damit sie vor Gericht nicht immer wieder bei null anfangen müssen. Teilweise geht es in den Verfahren um ein einziges Bild, das lediglich ein paar Sekunden sichtbar war, mühsam rekonstruiert wird - und das Verfahren wird schließlich eingestellt, weil es eben nur ein Bild war.
Wenn es tatsächlich Kinderpornografie auf Webseiten gäbe, was Kritiker der Regierungspläne bezweifeln, könnte man auch direkt gegen die Betreiber vorgehen, statt nur den Zugang zu erschweren. Denn anders als von der Regierung behauptet, liegen diese fast alle in Ländern auf Rechnern, in denen Kinderpornografie strafbar ist, darunter viele in Deutschland, wie Florian Walther auf seinem "Scusiblog" aufdeckt. "Warum", fragt der Berliner IT-Sicherheitsfachmann, der seine Funde regelmäßig der Polizei meldet, "geht man da nicht einfach hin, beschlagnahmt die Server und bestraft die Anbieter?"
Warum, könnte man auch fragen, hat das Projekt "Kein Täter werden" nur vier Stellen in Berlin und zwei in Kiel, aber Tausende Interessenten in ganz Deutschland, die sich helfen lassen wollen? Warum müssen sich die wenigen Spezialisten durch Berge von Verfahren wühlen, die am Ende als juristische Bagatellen unter den Tisch fallen müssen, während das Mädchen mit dem fränkischen Dialekt weiter ihrem Opa ausgeliefert ist?
Oberstaatsanwalt Vogt aus Halle hat ihre Stimme immer im Ohr. Vielleicht gelingt ihm deshalb ab und zu ein unkonventioneller Coup wie die Operation "Mikado", bei der er einfach 22 Millionen deutsche Kreditkarten auf bestimmte Zahlungen überprüfen ließ und auf 322 Verdächtige stieß. In einer Verfassungsklage wirft man ihm dafür Rasterfahndung vor. Er lacht müde auf. Für ihn zählen nur noch die Kinder, die er nebenbei befreit.
Mit Ermittlern vom LKA Sachsen-Anhalt entdeckte er vor einigen Monaten auf einer neuen Serie mit Kinderpornobildern ein Schulbuch, das nur in Sachsen und Sachsen-Anhalt verwendet wird. Vogt fand einen Richter, der eine halb öffentliche Fahndung erlaubte und faxte ein Porträt des etwa zehnjährigen Jungen an sämtliche Grundschulen. Am nächsten Morgen rief eine Lehrerin an, nachmittags klickten die Handschellen bei einem 40-jährigen Leipziger, der seinen Adoptivsohn mehrere Jahre missbraucht hatte.
Seit ein paar Wochen geht der Junge wieder zur Schule. Immer noch wacht er nachts schreiend auf, irrt danach durch die Wohnung oder flippt im Alltag ohne Grund aus. Er redet mit niemandem darüber. Therapieplätze für Opfer sind ohnehin knapp. Vielleicht wäre das ja mal ein Thema für Ursula von der Leyen.
Mitarbeit: Hans-Martin Tillack
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 15/2009