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27. Oktober 2009, 17:21 Uhr

Haftbefehl gegen Bamberski und Komplizen

Gleiches Spiel, vertauschte Rollen: Ein juristisches Tauziehen zwischen Deutschland und Frankreich verhinderte vor 25 Jahren, dass der wegen Mordes an der 14-jährigen Kalinka Bamberski verurteilte Dieter K. seine Strafe in einem französischen Gefängnis absaß. Nun streiten die Nachbarländer wieder: Diesmal verlangen deutsche Behörden die Auslieferung eines Täters.

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Will Gerechtigkeit für seine ermordete Tochter und setzt sich selbst ins Unrecht: André Bamberski© Sebastien Bozon/AFP

Im Fall des aus Deutschland nach Frankreich entführten deutschen Arztes Dieter K. hat das Amtsgericht Kempten Haftbefehl gegen zwei Tatverdächtige erlassen. Der europäische Haftbefehl richte sich gegen den 72-jährigen Franzosen André Bamberski sowie einen mutmaßlich von diesem für die Entführung engagierten 38-jährigen Kosovaren, teilte die Staatsanwaltschaft Kempten am Dienstag mit.

Die beiden Männer stehen unter dem Verdacht, zusammen mit anderen den 74-jährigen Arzt vergangene Woche in ihre Gewalt gebracht und nach Frankreich verschleppt zu haben. Der Haftbefehl lautet auf Verdacht der gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung und gefährlichen Körperverletzung. Bamberski macht Dieter K. für den Tod seiner Tochter Kalinka im Jahr 1982 verantwortlich. Der Kardiologe soll der 14-Jährigen, die damals als seine Stieftochter in Lindau am Bodensee bei ihm lebte, eine tödliche Spritze verabreicht haben.

Komplize blockiert seine Auslieferung

Der mutmaßliche Komplize Bamberskis sitzt bereits in Österreich in Haft. Er hat nach Angaben der Kemptener Ermittler einer vereinfachten Auslieferung nach Deutschland nicht zugestimmt. Es sei deshalb nicht absehbar, wann der Kosovare ausgeliefert werden könne.

Im Fall Bamberskis, der in Frankreich gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt wurde, sei den französischen Behörden der Haftbefehl übermittelt worden. Die dortige Justiz müsse entscheiden, ob dem Auslieferungsersuchen entsprochen werde oder ob es wegen des französischen Ermittlungsverfahrens abgelehnt wird. Zudem gibt es Ermittlungen gegen die derzeit noch unbekannten Mittäter des Duos.

Neues juristisches Tauziehen

Wegen des Todes von Kalinka war Dieter K. 1995 von einem Pariser Strafgericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. K. musste seine Strafe aber nie antreten, weil Deutschland ihn nicht an Frankreich auslieferte. Die deutschen Behörden hatten seinerzeit das Verfahren eingestellt, weil die genaue Todesursache des Mädchens nicht zu ermitteln gewesen sei.

Letztlich ist es dieser Umstand, der Bamberski aus eigener Sicht zur Selbstjustiz zwang. Wie er selber erklärte, wollte er mit der Entführung K.s erreichen, dass der Tod seiner Tochter endlich gesühnt werden könne.

Doch Deutschland und Frankreich liefern sich auch jetzt wieder ein juristisches Tauziehen in dem Fall. Die deutsche Justiz verlangt die Auslieferung von Kalinkas Vater, dem Drahtzieher der Entführung eines deutschen Staatsbürgers. Auf der anderen Seite weigert sich Frankreich aber, den entführten Arzt den deutschen Behörden zu überstellen. Schließlich ist dieser im Nachbarland rechtskräfitg verurteilt während er hierzulande nicht verfolgt wurde.

AFP/DPA
 
 
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