Es ist der spektakulärste Rechtsfall der Republik: Vor einem Jahr wurde Wettermoderator Jörg Kachelmann festgenommen. Der Prozess wegen des Vergewaltigungsvorwurfs neigt sich nun dem Ende zu. Was für und was gegen Kachelmann spricht. Von Malte Arnsperger

Große Uhr, noch größere Zweifel: Ist Jörg Kachelmann wirklich schuldig? Am Montag geht der Prozess weiter© Alessandro Della Bella/Epa/DPA
Es geschieht an einem Samstag. Vor einem Jahr, am 20.März 2010, landet Jörg Kachelmann gegen 11 Uhr am Frankfurter Flughafen. Der Schweizer war gut einen Monat als ARD-Wettermoderator bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver im Einsatz. Bereits am Gepäckband wird Kachelmann von einer Gruppe Polizeibeamter observiert. Sie haben einen Haftbefehl, denn der heute 52-Jährige soll seine Ex-Geliebte Silvia May (Name geändert) vergewaltigt haben. Die Beamten verfolgen ihn nach draußen, wo ihn eine andere Partnerin, Miriam K., erwartet. Kachelmann und die Studentin küssen sich und laufen zu seinem Auto. Die Polizisten verfolgen die beiden und nehmen Kachelmann noch im Parkhaus fest. Vor Gericht werden sie später erzählen, er sei bei seiner Festnahme ruhig geblieben und habe nicht besonders überrascht gewirkt.
Dies ist ein winziges Detail, das seine Sprengkraft aber noch entwickeln sollte. Denn aus einem strafrechtlich eher unspektakulären und alltäglichen Vorwurf wird der "Fall des Jahres" und dann der "Prozess des Jahres", in dem alles auf die Goldwaage gelegt wird. Unzählige Reporter, viele Juristen sowie eine erkleckliche Zahl an Wissenschaftlern und Experten haben sich spätestens seit dem 20. März 2010 mit der Causa Kachelmann beschäftigt. Doch nach wie vor ist eine Frage ungeklärt: Was ist in der Nacht zum 9. Februar 2010 in der Schwetzinger Wohnung von Silvia May passiert? Hat Kachelmann seine damalige Geliebte tatsächlich mit einem Messer bedroht und dann vergewaltigt - ihre Version? Oder hatten die beiden einvernehmlichen Sex und haben sich dann friedlich - oder zumindest gewaltlos - getrennt, nachdem er ihr seine Untreue gebeichtet hat - seine Version?
Diese Fragen sollen fünf Richter am Landgericht Mannheim beantworten, drei Berufsrichter, zwei Laienrichter, die den Fall seit mehr als sechs Monaten verhandeln. Um Kachelmann zu verurteilen, müssen mindestens vier von ihnen überzeugt sein, dass er schuldig ist. Eine hohe Hürde, denn es fehlen nach wie vor klare und eindeutige Beweise - und diese wird es aller Vorrausicht nach auch bis Prozessende nicht geben. Der Staatsanwaltschaft dürfte es nach derzeitigem Stand schwer fallen, eine Verurteilung wegen der angeklagten schweren Vergewaltigung zu erreichen und es gibt Gründe für einen Freispruch - zumindest aus Mangel an Beweisen.
Da nach wie vor Aussage gegen Aussage steht, ist entscheidend, wie glaubwürdig die Angaben der beiden einzigen Beteiligten sind. Den Erzählungen von Silvia May kommt dabei eine erhöhte Bedeutung zu. Schließlich ist sie die Hauptbelastungszeugin, und auf sie stützt sich die Anklage primär. Schon vor Prozessbeginn war aber bekannt geworden, dass die Radiomoderatorin nachweislich gelogen, Beweise gefälscht und dies erst nach intensiver Befragung zugegeben hat. Sie habe ein "nicht unbeachtliches Fantasievermögen", heißt es in dem Spruch des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom Juli, mit dem damals der Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann aufgehoben wurde.
Die Bremer Psychologin Luise Greuel hat sich intensiv mit dem angeblichen Opfer unterhalten und kommt in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass die Aussage Mays sehr mangelhaft ist und sich deren Erlebnisgehalt mit aussagepsychologischen Mitteln nicht belegen lässt. Es hört sich nach einem eindeutigen wissenschaftlichen Ergebnis an, trotzdem wertet die Staatsanwaltschaft Greuels Expertise nach wie vor als anklagestützend, da die Psychologin von einer unklaren, im Fachjargon "non liquet" genannten Situation, spreche. Im Oktober 2010 wurde May dann ohne Öffentlichkeit vor Gericht gehört. Ihr Auftritt scheint der Staatsanwaltschaft gut gefallen zu haben. "Wenn wir ihr nach dieser Aussage nicht mehr glauben würden, säßen wir heute nicht mehr in dieser Sache vor Gericht", sagte Oberstaatsanwalt Oskar Gattner stern.de. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn dagegen appellierte vor einigen Wochen an May, doch endlich "reinen Tisch" zu machen und ihre Anschuldigungen zurückzuziehen.
Auch wenn sie dies nicht tun wird, hat das Verfahren einige erhebliche Zweifel an der Stimmigkeit ihrer Tatversion ergeben. Da sind die fehlenden Blut und DNA-Spuren am Messerrücken, den Kachelmann bei der angeklagten Vergewaltigung angeblich ständig an Mays Hals gehalten hat. Staatsanwalt Gattner argumentierte im Gespräch mit stern.de zwar, das Messer könne zufällig an einer Bettdecke abgewischt worden, die Spuren könnten auch beim Herunterfallen auf den Boden verschwunden sein. Und er meint: "Wenn sie sich die Halsverletzungen wirklich selber mit dem Messer zugefügt hat, hätte sie das Messer doch nicht danach abgewischt." Doch einen Beweis, dass das Messer wirklich wie von May geschildert eingesetzt wurde, gibt es ganz offensichtlich nicht.