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27. Juni 2007, 20:31 Uhr

"Sicher härter als in Deutschland"

Der 17-jährige Marco W. sitzt in Antalya im Gefängnis. Was hat er zu erwarten? Der türkische Anwalt Aytekin Acar über Massenzellen, die Unabhängigkeit der türkischen Justiz und die Möglichkeit einer Auslieferung des Jungen nach Deutschland.

Marco W. im Gefängnis in Antalya: "Viel hängt jetzt von den Aussagen des Mädchens und der Eltern ab"© Ibrahim Laleli/Hurriyet/AP

Herr Acar, wie beurteilen Sie und Ihre Partner die Haftbedingungen Antalya?

Es wird viel über diese Massenzellen berichtet. Die 31-Mann-Zelle ist in Wahrheit eine Vergünstigung. Ausländer ziehen es vor, unter sich zu bleiben und nicht in den normalen Vollzug zu kommen. Die Haftbedingung sind in der Türkei sicher härter als in Deutschland. Es ist aber auch nicht mehr so wie in älteren Actionfilmen geschildert. Unsere Partner in Antalya versichern uns, dass dort die Möglichkeit besteht, täglich zu duschen, und auch das Essen soll in Ordnung sein. Sicher, es ist nicht so wie in Deutschland. Auch ist es für einen so jungen Mann natürlich schwer, im Ausland in Haft zu sein.

Nach der Anzeige ist Marco W. in Haft genommen worden. Ist das ein normaler Vorgang in der Türkei?

Dass Marco W. inhaftiert wurde, ist in der Türkei ein normaler Vorgang angesichts des der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Der Schutz von Minderjährigen wird vom türkischen Recht sehr ernst genommen. Das sieht man bereits am Strafrahmen. Es werden Strafen zwischen drei und acht Jahren angedroht. Bei weiteren Strafverschärfungen sind sogar 15 Jahre denkbar. Eine so lange Strafe ist nur bei Strafverschärfungen und -qualifikationen denkbar. Jedenfalls nicht in einem Fall wie dem von Marco W.

Wird Marco W. nur wegen der Anzeige vor Gericht gebracht?

Der Missbrauch von Minderjährigen ist in der Türkei wie in Deutschland ein Offizialdelikt. Das heißt, auch ohne einen Anzeigenden müssen die Behörden einschreiten, wenn sie Kenntnis von einem solchen Fall bekommen. Auch in Deutschland hätten die Behörden gehandelt, wenn eine Anzeige vorliegt. Aber natürlich handelt es sich um Vorgänge im privaten Bereich: Wenn niemand eine Anzeige macht, erfahren die staatlichen Stellen nichts.

Warum muss Marco W. in der Haft auf seinen Prozess warten?

Bei der Frage der Haft will man natürlich erreichen, dass der Junge in der Türkei bleibt und sich dem Verfahren stellt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Kaution zu stellen und dann bis zum Prozess in Freiheit zu bleiben - mit Meldeauflagen bei der Polizei. Für Haftlockerungen ist immer das Einverständnis des Gerichts Voraussetzung. Bei Ausländern könnte dem grundsätzlich entgegenstehen, dass im Urlaubsland keine sozialen Bindungen bestehen und eine Flucht daher wahrscheinlicher erscheint.

Wenn Marco nach Deutschland geflüchtet wäre, müsste er mit einer Auslieferung rechnen?

Die Auslieferung eines Deutschen ist gem. Art. 16 Abs. 2 GG grundsätzlich nicht zulässig. Allerdings kann etwas anderes gesetzlich für die EU oder bezüglich eines internationalen Gerichtshofes geregelt werden. Die zweite Alternative ist bei Völkerstrafrecht denkbar. Der europäische Haftbefehl kommt zunächst nicht in Betracht - die Türkei ist ja nicht in der EU. Bei einem internationaler Haftbefehl sind aber die Einwilligung des Staates und des Betroffenen zu beachten. Häufiger sind die Fälle, in denen ein in der Türkei Gesuchter sich in Deutschland aufhält und es angesichts der Lage in der Türkei dazu kommen kann, dass keine Auslieferung dorthin erfolgt. Nach Abschluss des Verfahrens in der Türkei ist es aber wahrscheinlich, dass die Türkei sich mit einer Auslieferung von Marco W. nach Deutschland einverstanden erklärt.

Gilt ein 17-Jähriger rechtlich noch als Kind oder wird er wie ein Erwachsener behandelt?

In der Türkei gibt es auch den Unterschied von Jugend- und Erwachsenenstrafrecht, ganz ähnlich wie in Deutschland. Junge Leute unter 18 Jahren erhalten meist eine Strafmilderung. Ob die Prozesse gegen Jugendliche auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, vermag ich im Moment nicht zu sagen.

Mit welcher Strafe muss Marco W. im Falle einer Verurteilung rechnen?

Es wird viel von der möglichen Höchststrafe gesprochen. Dabei gibt es natürlich auch Milderungsgründe. Viel hängt jetzt von den Aussagen des Mädchens und der Eltern ab. Wenn das Mädchen freiwillig und einvernehmlich mitgemacht hat und das auch so aussagt, ist das ein Milderungsgrund. Wenn die Anzeige zurückgezogen wird, wäre damit nicht automatisch das Verfahren beendet, aber auch das wäre ein Grund, die Strafe zu mildern. Das Zurückziehen der Anzeige könnte als Signal gewertet werden, dass der Schaden beim Opfer nicht so groß ist.

Das hört sich sehr positiv an. Aber muss es auch so kommen?

Man sollte aber nicht verschweigen, dass auch negative Faktoren denkbar sind. Etwa wenn die 13-Jährige Alkohol bekommen haben sollte, oder wenn in irgendeiner Weise Gewalt angewandt worden ist. Man sieht: Hier kommt es sehr auf die Aussagen des Opfers und auf die Umstände des Einzelfalls an.

Muss Marco W. also mit einer Haftstrafe rechnen?

In der Türkei gibt es auch Bewährungsstrafen - die Grenze liegt bei zwei Jahren. Das wäre ein Ausweg.

Hilft der politische Druck aus Deutschland Marco W.?

Sicher nicht. Leider wird die mediale Beeinflussung in der Türkei als massiver Druck auf die Justiz wahrgenommen. Das empfinden die Menschen als unangemessen. Wenn das in der Form ankommt "Ihr habt keine Chance nach Europa zu kommen, wenn ihr Marco nicht freilasst", führt es zur Verhärtung und Erbitterung. Offenbar wird überhaupt nicht bedacht, dass in der Türkei das Justizsystem unabhängig ist. Solch massive Beeinflussungsversuche können wenig erreichen.

Der Experte Aytekin Acar ist ein in Hamburg ansässiger selbständiger Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Familienrecht, Strafrecht und Ausländerrecht. Über Anwälte in der Türkei kommt es bei grenzüberschreitenden Fällen zu Kooperationen. Die Kanzlei Yildirim, Gecerler und Yilmaz ist in Antalya ansässig und von dort konnte Aytekin Acar Informationen zur Systematik des türkischen Strafrechts bekommen. Er ist kein Anwalt der Parteien im Fall Marco W. und hat daher keinen Einblick in die Vorgänge des Einzelfalls.
www.kanzlei-acar.de

Interview: Gernot Kramper
 
 
KOMMENTARE (10 von 34)
 
koax (30.06.2007, 22:53 Uhr)
Sachsenheini
Nimmt den noch jemand für voll ??
Jetzt dreht er total ab...
Sachsenheini...du verstehst das ganze nicht!
Nimm deine Psychopharmaka und lass dich wieder an dein Bett fesseln...die pause ist rum..
Das ist doch keine Diskussion mehr..
Lächerlich...
Ciao...
Muss ich mich nun hier mit nem Sachsenheini abgebene... :o)))
sachsenwini (30.06.2007, 22:16 Uhr)
Komikaxi wird es zwar nicht begreifen

Aber Gott sei Dank auch noch einige hier sind, die lesen und schreiben können, über einen kühlen Kopf verfügen und sich auch Gedanken machen, kopiere ich hier eine Pressemitteilung der Aktuellen Türkei Rundschau ATR ein:
Aktuelle Türkei Rundschau:
Marco W. – kühler Kopf statt Emotionen wäre hilfreich (ATR-Kommentar)
Politik, Recht & Gesellschaft Pressemitteilung von: Aktuelle Türkei Rundschau ATR
****
(openPR) - Seit Ende letzter Woche gibt es in der Berichterstattung über die Türkei in den deutschen Medien fast nur noch ein Thema: den 17-jährigen Marco W., der seit Ostern in einem türkischen Gefängnis auf sein Verfahren wartet, weil er eine 13-jährige - und damit minderjährige - Engländerin sexuell missbraucht haben soll. Aber nicht nur die Berichterstattung, sondern vor allen Dingen die vielfältigen Kommentierungen und Forderungen deutscher Politiker im Zusammenhang mit diesem Fall, sind wenig geeignet, sich ein klares Bild über die Vorgänge - einschließlich des Verhaltens der türkischen Justiz - zu machen und „den Fall Marco W.“ zu einem für alle Seiten zufrieden stellenden Ergebnis zu bringen.
Fasst man die bis jetzt vorliegenden Informationen zusammen, so ergibt sich folgendes Bild. Zwei in der Türkei weilende Ausländer - eben der 17-jährige junge Deutsche und eine13-jährige Engländerin - haben in diesem Land strafrechtlich ausgedrückt „sexuelle Handlungen“ gegenseitig ausgeführt. Unstrittig ist dabei bisher, dass die junge Engländerin sich als 15-Jährige ausgegeben hat, und die Handlungen in keinem Fall gegen in ihren Willen, sondern mit ihrer vollen Zustimmung erfolgten.
Doch das interessierte die Mutter des Mädchens offensichtlich nicht und - aus welchen Motiven auch immer - erstattete sie Anzeige bei der türkischen Polizei. Welche Informationen sie über das Geschehen hatte, wird bis heute in keinem der Berichte erwähnt. Doch merkwürdig ist ihr Verhalten in jedem Fall, folgt man den spärlichen Informationen zu diesem Fall. So soll sie sowohl ein Gespräch mit dem jungen Mann als auch mit dessen Eltern abgelehnt haben und wie die ATR aus verlässlicher Quelle weiß, ist sie bis heute auch nicht bereit, ihre Anzeige zurückzuziehen.
Unstrittig ist, dass sowohl nach deutschem wie auch nach türkischem Recht sexuelle Handlungen mit, an oder vor Kindern als sexueller Missbrauch gesehen werden und die Kinder dabei als „Opfer“ gesehen werden. Als Kinder gelten dabei nach deutschem Strafrecht Personen, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In der Türkei ist die Altersgrenze das fünfzehnte Lebensjahr. Ob sich die Engländerin aber als Opfer gefühlt hat, darf nach den bisherigen Berichten wohl ernsthaft bezweifelt werden.
Aus Sicht des Rechtes spielt dies zunächst keine entscheidende Rolle, doch wird der Richter dies berücksichtigen müssen, wenn er die Schuld des Täters bemessen will. Der in Nürnberg praktizierende deutsch-türkische Rechtsanwalt Cüneyt Gençer von der Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte Gençer & Coll. geht davon aus, dass «eine Verurteilung gerade wegen der geringen Schuld des jugendlichen Täters aufgrund der Vorstellung des Opfers als 15-jährige Person und der Freiwilligkeit in einem Strafrahmen unter zwei Jahren Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann. In diesem Fall hat der Richter die Möglichkeit, die Freiheitsstrafe in Geldstrafe umzuwandeln. Es wäre dann eine Geldstrafe in Höhe von ca. EUR 700,00 wahrscheinlich.»
koax (30.06.2007, 19:36 Uhr)
sachsenwilli
Also lesen kann ich und klar denken auch.Mach dir darüber mal keine sorgen.
Reg dich doch hier nicht auf..
Und red/schreibe nicht über Dinge oder kommentiere keine Paragraphen von denen du bitte bei weitem keine Ahnung hast!...
Wenn mann schon nichts weiss, einfach mal die Klappe halten!
176 greift hier, das er keine 18 ist sind mildernde Umstände!
Lies meinen Letzten Kommentar richtig durch sachsenheini...
Fehlender Vorsatz schrieb ich...das gilt es zu beweisen..aber noch nicht mal das hast du begriffen...
sachsenwini (30.06.2007, 19:10 Uhr)
Zum Paragraph 176 möchte ich nur soviel sagen:
Er gilt für Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wäre Marco 18 Jahre oder älter dann gäbe es gar keine Frage seiner Schuld.
Wäre das Mädchen 14 Jahre oder älter und Marco jünger als 18 Jahre, würde er wahrscheinlich überhaupt nicht angeklagt.
Für Marco gibt es demnach ein Chance, da er noch nicht 18 Jahre alt ist, wenn er glaubhaft nachweisen kann, dass ihn das Mädchen über sein Alter wissentlich getäuscht hat und wenn es den äußerlichen Eindruck einer 15 jährigen gerecht wird.
sachsenwini (30.06.2007, 18:59 Uhr)
Koax Du hast einen amtlichen Klatsch

Weil ich meine Kinder vor frühzeitigen Sexkontakt geschützt habe gehören sie mir weggenommen, und die britische Mutter, die es zulässt, dass im Bett ihrer Tochter Jungen schlafe verhält sich korrekt.
Entweder Du kannst nicht lesen oder nicht mehr klar denken, oder beides.
Thomas11 (30.06.2007, 18:16 Uhr)
@muhtesem1
Ich hatte schon gehofft, muhtesem1 hat es endlich verstanden. Also noch einmal zum mitschreiben.
Der Junge sitzt seit 11 Wochen!!! in U- Haft. Die Ermittlungsergebnisse sind mindestens 10 Wochen alt. Was hat man in den letzten Wochen getan, um die Schuld des Jungen zu ermitteln? Nichts.
Also stellt sich doch die Frage, warum muss ein Angeklagter erst 11 Wochen warten bis die Verhandlung beginnt? Ich bin kein Jurist, aber ich denke mal, dass das Geständnis nicht ausreicht um vor Gericht bestehen zu können. Antworten auf das Widersprüchliche Aussagen des Opfers hat man bis heute auch noch nicht gefunden, die nach so langer Zeit auch nicht mehr gefunden werden können. Selbst wenn das angebliche Opfer am Freitag aussagt, ist dies meiner Ansicht nach unrelevant, da sie 11 Wochen Zeit hatte, sich eine für sie günstige Wahrheit zu Recht zu basteln. Somit ist ein faires Verfahren nicht mehr möglich
Mag sein, dass Marco dem Geständnis nach schuldig ist, jedoch reicht sein Geständnis offensichtlich nicht aus um ihn Verurteilen zu können.
Also gilt das Prinzip eines Rechtstaates „In dubio pro reo“, Im Zweifel für den Angeklagten.
Also wie kommen Sie auf die Aussage „D.h. für mich, er wird verurteilt.“. Sind Sie Hellseher? Dann Sagen Sie mir doch mal die Lottozahlen voraus.
muhtesem1 (30.06.2007, 18:05 Uhr)
@Thomas11&Sachsenwinni...
...meine lieben Herren und Foren-Kollegen.Eben schaute ich in Focus rein und las einige deren Kommentare.Gegenüber den Wirren drüben will ich vor euch mein Hut ziehen und euch als Mitschreiber;auch wenn wir nicht derselben Meinung sind-was wohl auch normal sein kann-sehr begrüßen.Ich erfuhr dort in wenigen Minuten,wie nicht normal denkende Menschen sein können.Ich würde mich freuen,wenn wir hier doch miteinander uns über die geschehenisse dieser Welt unterhalten.Wünsch euch allen ein schönes und erholsames Wochenede.
muhtesem1 (30.06.2007, 17:20 Uhr)
Also noch einmal für gaaaanz langsame!
Zuerst will ich klarstellen,dass ich nicht rauche,kein Alkohol konsumiere und auch keine Medikamente brauche.Denn ich bin körperlich und geistig völlig gesund.So meine Herren,IHR beiden könnt lesen,kein Zweifel.Nur verstehen tut ihr nicht mal die einfachsten Dinge,weil in euch der Floh sitzt dem der Sprecher im Hocoloust folgendermaßen schilderte.Als nach dem 2. Weltkrieg man die restl.Deutschen entlauste(das waren so pumpzersträuber und Sodaten der Allierten pumten Flohgift unter die Arme,in die Hosen und Kopfhaare der Deutschen)."Wenn der Floh in den Köpfen der Deutschen ebenso leicht zu verdrängen wäre,dann wäre die Welt um vieles besser".Das ist der Kommentar.Könnt in Lehrfilmen der Schulen auch sehen.Ihr seid so verblendet,dass ihr es nicht mehr merkt.Aber nochmal,ich schrieb das Marco an die Wäsche einer Minderjährigen ist und hat abgespritzt.Das ist auch bewiesen,desh.sitzt er in Haft und es wird ihm am 6.7.der 1.Prozess gemacht.Marco hat selbst zugegeben,d.er ihr an die Wäsche ging.Wenn auch nicht,die Beweise sind erdrückend.Habt ihr das bisher?? ??D.h.für mich,er wird verurteilt.Es kann sich nur um die Höhe der Strafe handeln.Also meine Herren,was zappelt ihr denn so??Außer,ihr wart dabei und ich weiß nichts davon.Dann nehme ich natürlich alles zurück!Danke.
koax (30.06.2007, 16:19 Uhr)
Kommentar
Also irgendwie versteh ich die ganze Diskusion nun doch nicht.
Wobei ich sagen muss das ich muhtesem1´s Argumente für die eines Menschens mit Gesundem Menschenverstand halte.
Sachsenwini würde sich nach Paragraph 176 damit Strafbar machen wenn ersich bloss mit seinem Minderjährigen Kind drüber unterhält und frühzeitig abreist. Mit dem Samenerguss gilt der Akt als vollzogen, damit Greift hier 176 wonach sogar die Duldung dieses Aktes Strafbar ist.
Aber das kann Thomas11 bestimmt besser erklären.
Sachsenwinni dir gehören deine Kinder weggenommen !
Gerechtigkeit werde geübt, und sollte die Welt dabei zugrunde gehen.
Die Tatsache das sie vorgab 13 zu sein und das es der arme arme arme Marco nun nicht wusste bringt ihn da nun nicht mehr raus!
Entweder Ding stecken lassen oder aufn Ausweis gucken!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Auch wenn sie nun zugeben würde das sie nicht gezwungen sei und Marco nicht gewusst hätte das Sie 13 könnte das hier nur die Strafe erleichtern.
Fehlender Vorsatzt hin oder her...wie soll nun bewiesen werden das Sie als eine 15 jährige hätte betrachtet werden können.
Die Eltern erstatten Anzeige und ziehen das nun voll durch. Was ich echt für gerechtfertig halte.
In der Türkei gilt türkisches Recht.
Zumal aber Marco auch in Deutschland Bestraft worden wäre.
Muhtesem1 lass dich hier von einigen wie ich weiss es besser sie dürfen das nicht oder das wäre das...blabla Argumenten nicht von deiner Meinung Abbringen.
Weiter so!!
Für sachsenwinni oder heini weiss nimmer wie der hies:
Paragraph 176 des Strafgesetzbuches: „Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“
Thomas11 (30.06.2007, 13:10 Uhr)
@muhtesem1
Wir kommen der Sache doch schon nähr. Mit der Aussage „Und Gericht sagen,13 Jahre zu jung …, dann scheint doch noch nicht Hopfen und Malz verloren zu sein. Es kommt darauf an, was das Gericht!!!!!! und nicht was ein muhtesem1 (29.6.2007, 20:33 Uhr) sagt. Zitat: „Marco...der Kinderschänder ist Jugendgruppenleiter im THW!“
Dies ist einen Vorverurteilung was Ihnen nicht zusteht.
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