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16. November 2006, 14:17 Uhr

"Ein Extremfall"

Ein junger Mann, der wegen eines Eingentumsdelikts sechs Monate in Siegburg einsitzen musste, wurde von seinen Mithäftlingen auf barbarische Weise zu Tode gequält. stern.de sprach mit dem Strafrechtler Michael Walter von der Uni Köln über den Fall.

Überbelegt: die Justizvollzugsanstalt Siegburg© Jörg Carstensen/DPA

Herr Professor Walter, haben Sie einen solchen Fall wie in Siegburg schon erlebt?

Nein. Das ist sicher ein Extremfall. Viel häufiger dürften unerkannt bleibende Übergriffe sein, an denen die Häftlinge nicht sterben, über die sie aus Angst vor weiteren Misshandlungen jedoch schweigen.

Wie kann die Gewalt im Knast derart eskalieren?

Die Gefangenen befinden sich in einer sterilen Situation, ohne Reize, ohne Ansprache. Und sie hocken auf engstem Raum über Stunden hinweg beieinander. Da kann sich der Hunger nach einem perversen Kick entwickeln, nach der Lust, jemanden zu quälen. Machtfantasien spielen sicher auch eine Rolle.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten sagt, die gemeinschaftliche Unterbringung von Häftlingen sei trotzdem sinnvoll.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgebern den Auftrag gegeben, bis Ende 2007 ein neues Jugendstrafvollzugsrecht vorzulegen. Bei allen Unterschiedenen im Einzelnen besteht Einvernehmen, dass während der Ruhezeiten die Einzelunterbringung vorgesehen werden sollte.

Wäre das in Siegburg überhaupt zu leisten?

Das ist sicherlich schwierig. Es wären Umbauten für einen sinnvollen Wohngruppenvollzug nötig. Außerdem ist Siegburg überfüllt.

Das Opfer hat den Agenturberichten zufolge einen Alarmknopf drücken können, aber die Täter haben dem Wachpersonal über Gegensprechanlage erzählt, sie seien versehentlich auf den Knopf gekommen. Außerdem war ein Beamter in der Zelle, weil sich Insassen aus der Nachbarzelle über den Krach beschwert hatten, und auch er hat nichts gemerkt und nicht eingegriffen. Wie kann das passieren?

Das ist schwer verständlich. Natürlich muss man fragen, ob die Aufsichtsbeamten für solche Situationen sensibilisiert worden sind. Wie sieht es mit ihrer Aus- und Fortbildung aus? Gerade im Jugendstrafvollzug brauchen die Beamten hoch entwickelte Antennen dafür, 'was abgeht'.

Offenbar sollen die Strafvollzugsbeamten in Siegburg nicht belangt werden.

Da sollten wir zunächst die weiteren Ermittlungen abwarten.

Warum in aller Welt werden die Zellen nicht - wie inzwischen jede S-Bahn-Station - mit Video überwacht?

Eine generelle Überwachung würde gegen die Grundrechte verstoßen. Außerdem: Mehr Geräte könnten einen Vorwand liefern, weiter Personal abzubauen. Das hätte für den Jugendvollzug fatale Konsequenzen.

Das Opfer war wegen eines verhältnismäßig kleinen Delikts im Knast, es musste nur sechs Monate absitzen. Solche Strafen treffen viele Menschen. Wie können sie sich im Knast schützen?

Das ist in der Tat eine wichtige Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass nicht nur die Allgemeinheit vor Straftätern geschützt werden muss, sondern auch der Straftäter vor Mitgefangenen. Ich glaube, das könnte funktionieren, wenn man kleine Wohngruppen aufbauen würde, in denen die Häftlinge direkten Kontakt zu ihrem Betreuer haben. Außerdem muss man sich überlegen, ob Verurteilte tatsächlich im Knast sitzen müssen, oder nicht besser in einer Maßnahme außerhalb untergebracht wären. Rigidere Wegsperr-Philosophien haben uns in den letzten Jahren nicht weitergebracht - sondern nur für überfüllte Haftanstalten gesorgt.

Die mutmaßlichen Täter sind 17, 19, und 20 Jahre alt und haben teilweise gestanden. Welche Strafe erwartet sie?

Der 17-Jährige wird nach Jugendstrafrecht abgeurteilt, er erhält maximal zehn Jahre. Bei den anderen beiden muss man klären, ob das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafmaß reicht dann bis zu lebenslänglich.

Professor Dr. Michael Walter

Professor Dr. Michael Walter ... leitet das Institut für Kriminologie an der Universität zu köln. In seinen wissenschaftlichen Arbeiten beschäftigt sich Walter immer wieder mit jugendlichen Kriminellen und dem Jugendstrafrecht. Walter ist Vorsitzender des Landespräventionsrates Nordrhein-Westfalen.

Interview: Lutz Kinkel
 
 
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