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18. Mai 2010, 14:41 Uhr

"Ich kann in den Spiegel gucken"

Es ist ein tiefer Fall. In Karlsruhe hat der Prozess gegen Jörg Tauss begonnen. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete gibt zu, kinderpornographische Fotos und Filme besessen zu haben - für Recherchezwecke. Von Mathias Rittgerott, Karlsruhe

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Geben sich gelassen: Der frühere Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (M.) wartet mit seinen Anwälten Jan Mönikes und Michael Rosenthal auf den Prozessbeginn© Uli Deck/DPA

Der Monolog voll Widerlichkeiten nimmt kein Ende. Stoisch, ohne erkennbare Gemütsregung, liest Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig die Anklageschrift vor. Als sie nach anderthalb Stunden endet, hat sie einen bedrückenden Einblick geliefert, welche Qualen hunderten Kindern zugefügt wurden.

Oralverkehr und Analverkehr von Acht- bis Zehnjährigen, Mädchengesichter voller Sperma, selbst vier- bis sechsjährige Jungen wurden für die Bilder geschunden, von Erwachsenen vergewaltigt. Manche Videos, die sie aufzählt, sind nur Viersekundenschnipsel, andere dauern unerträglich lange 28 Sekunden. "Kinderpornographische Dateien", soviel ist klar, haben nichts mit Nacktfotos zu tun.

Kinderpornos auf dem Handy

Jörg Tauss sitzt still zwischen seinen beiden Verteidigern auf der Anklagebank; er, der als Bundestagsabgeordneter als Zwischenrufer bekannt war, muss 90 Minuten lang schweigen. Mit der Zeit scheint ihm die Verlesung unangenehm, er blickt zur Decke, reibt seine Nase.

Er hat längst eingeräumt, die Bilder und Filme besessen zu haben. Warum diese Litanei? Es geht allein darum, ob er den Schund besitzen durfte.

Tauss ist angeklagt, 228 kinder- und jugendpornographische Dateien erlangt und besessen zu haben; sechs Dateien soll er weitergeschickt haben. Er hatte die Dateien zwischen dem 6. Mai 2007 und dem 25. Januar 2009 gesammelt und auf seinem Handy gespeichert. Auch drei DVD mit Kinderpornos, die teils fast eine Stunde lang sind, fanden die Ermittler in seiner Berliner Politiker-Wohnung.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte Tauss am 6. März 2009 alle Parteiämter als Generalsekretär der Südwest-SPD und medienpolitischer Sprecher der Fraktion aufgegeben, war aus der SPD ausgetreten und bei der Wahl aus dem Bundestag ausgeschieden. Jetzt engagiert er sich bei der Piratenpartei - aus Interesse am Thema Internet, wie er sagt.

"Das Material habe ich besessen"

Als derzeitigen Beruf gibt der 56-Jährige an: "Ich bin der, der auf das Ende dieses Prozesses wartet". Er arbeite nur ehrenamtlich, ihn drückten Schulden, sein Haus müsse er verkaufen - ein tiefer Fall.

Doch Tauss duckt sich nicht. "Das Material habe ich besessen", stellt er mit fester Stimme vor der Zweiten Großen Strafkammer klar: "Ich habe Kontakt zur Szene gesucht." Er habe sich als Internetexperte der SPD-Bundestagsfraktion seit 1994 mit dem Netz "und dem Schweinkram" befasst. "Ja, definitiv" hatte er schon damals Zugang zu kinderpornographischen Fotos und Dateien. Jeder - Politiker, Fachleute, Journalisten - habe das gewusst, behauptet er.

Über die konkrete Recherche, die ihm zum Verhängnis wurde, habe er jedoch niemanden informiert. Als frei gewählter Abgeordneter habe er sich nie Arbeitsaufträgen und Anweisungen gebeugt, sondern um Probleme "unorthodox gekümmert".

So kokettiert er vor Gericht damit, den LKW-Maut-Vertrag, eine Verschlusssache, ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt zu haben.

Vertriebsweg MMS

An die Polizei oder die Regierung habe er sich als Rechercheur bewusst nicht gewandt. Er fühle sich "von der Exekutive getäuscht".

Kinderpornographie werde nicht "über zwei Mausklicks" im Internet verbreitet, versichert Tauss, sondern über "Hotlines" aufs Handy, das habe er zeigen wollen. Das benutzte Verfahren MMS ist weit verbreitet.

In einer Verhandlungspause betont sein Verteidiger Jan Mönikes aus Berlin, es sei technischer Zufall, dass Tauss an Silvester kurz vor Mitternacht Bilder bekommen hat.

Verteidiger Martin Rosenthal aus Karlsruhe macht klar, dass der Prozess nicht leise verlaufen wird. "Die Staatsanwaltschaft hat ihn fertig gemacht", wirft er der Ermittlungsbehörde vor. Das Verfahre habe "eine Schieflage". So sei berichtet worden, das kinderpornographische Material sei in Tauss Schlafzimmer gefunden worden. Der habe in Berlin allerdings lediglich ein Zimmer bewohnt, das somit auch als Schlafzimmer diente.

Auch der Termin, zu dem seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben wurde, weckt das Misstrauen des Anwalts. "Soll ich an Zufall glauben?", weil sich das Parlament zeitgleich mit Internetsperren befasste. Ungerer-Uhrig wies solcherart Timing zurück.

Tauss blieb seiner Linie treu: Er habe das kinderpornographische Material besessen, sei aber unschuldig. "Ich kann morgens in den Spiegel gucken." Auf die Frage, ob er vorbestraft sei, sagt er: "Nein, nur vorverurteilt". Das Urteil soll am 28. Mai fallen.

Von Mathias Rittgerott, Karlsruhe
 
 
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