Flüchtlinge

Artikel zu: Flüchtlinge

Provisorisches Flüchtlingslager in Rom 2015

Aus Italien weitergereiste Asylbewerber: Deutschland nicht sofort zuständig

Wenn das eigentlich zuständige Italien keine Dublin-Rückkehrer aufnimmt, wird nicht automatisch sofort ein anderes EU-Land zuständig. Mitgliedsstaaten können sich nicht durch einseitige Ankündigung ihren Pflichten entziehen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Es gilt aber eine Frist von sechs Monaten. Wenn der Asylbewerber nicht rechtzeitig abgeschoben wird, muss er nicht wieder aufgenommen werden. (Az. C-458/24)
Behelfsflüchtlingslager in Rom 2015

Italiens Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH urteilt über Folgen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) in Luxemburg über eine Migrationsfrage, die in Deutschland viele Gerichte beschäftigt. Es geht darum, ob Deutschland für ein Asylverfahren zuständig wird, wenn das eigentlich zuständige Italien keine Dublin-Rückkehrer aufnimmt. Das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Sigmaringen befragte den EuGH dazu. (Az. C-458/24)