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24. Februar 2009, 17:11 Uhr

SPD stellt Weichen für NPD-Verbot

Eklat beim erneuten Anlauf zu einem NPD-Verbot: Der Berliner Innensenator Erhart Körting ist mit der Ankündigung vorgeprescht, dass die SPD-regierten Bundesländer den Abzug ihrer V-Leute aus NPD-Führungszirkeln veranlasst hätten - Bedingung für ein neues Verbotsverfahren. Der Vorstoß stieß auf heftige Kritik in der Union.

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Aufmarsch von NPD-Sympathisanten. Der Berliner Innensenator Erhart Körting hat nun angekündigt, dass die SPD-regierten Länder ihre V-Leute aus den NPD-Führungszirkeln abziehen wollen© Jens-Ulrich Koch/DDP

Trotz des Widerstands der Union bereiten sich die SPD-Innenminister offenbar auf ein neues NPD-Verbotsverfahren vor. Der Berliner Innensenator Erhart Körting (SPD) gab am Dienstag in einem Zeitungsinterview bekannt, dass er und drei seiner sozialdemokratischen Kollegen den Abzug von V-Leuten in Spitzengremien der NPD veranlasst hätten.

Mit seinen Aussagen zog sich Körting den Widerspruch von CDU- und CSU-Politikern zu. Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm prangerte die Äußerungen seines SPD-Kollegen als inakzeptabel an. Es sei ein bisher einmaliger Fall, dass ein Innenminister Aussagen zu den V-Leuten anderer Länder treffe, erklärte der CDU-Politiker am Dienstag nach Angaben seiner Sprecherin. Brandenburg halte den Einsatz von V-Leuten bei der NPD weiter für sinnvoll und werde auch künftig nicht darauf verzichten.

Auch Bayern und Baden-Württemberg wollen ihre V-Leute nicht abziehen. Dies sei "falsch und gefährlich" und in der Innenministerkonferenz auch nicht abgestimmt worden, widersprach der bayerische Innenminister Joachim Herrmann. "Der Verfassungsschutz und die anderen Sicherheitsbehörden sind auf diese Informationsquellen dringend angewiesen." Eine Sprecherin des Innenministeriums in Stuttgart warnte davor, dass mit dem Abzug der V-Leute ein Frühwarnsystem im Bereich des Rechtsextremismus massiv geschädigt würde.

Körting hatte zuvor erklärt, dass es in den SPD-regierten Ländern Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Berlin keine V-Leute mehr in Bundes- oder Landesvorständen sowie anderen vergleichbaren NPD-Gremien gebe. Damit seien die Voraussetzungen für ein neues Verbotsverfahren erfüllt, sagte er dem "Neuen Deutschland". Die Zeitung war zu DDR-Zeiten das Zentralorgan der herrschenden SED.

Schönbohm kritisierte, mit solchen Äußerungen kündige Körting in noch nicht dagewesener Form die gemeinsame Linie der Innenministerkonferenz auf. Die Minister hätten bei einem Treffen vor knapp einem Jahr festgehalten, dass es keine Mehrheit für einen neuen NPD-Verbotsantrag gebe und die Debatte darüber nur den Rechtsextremen nutze. Die SPD hatte damals vorgeschlagen, zunächst die V-Leute aus der NPD abzuziehen und dann zwei Jahre lang Material für ein neues Verbotsverfahren zu sammeln.

2003 war ein Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht spektakulär geplatzt, weil sich das Belastungsmaterial vor allem auf die Aussagen von V-Leuten stützte. Als Voraussetzung für ein neues Verfahren gilt, dass die Behörden alle V-Leute aus den Führungsebenen der NPD abziehen. Den Antrag für ein Parteiverbot können die Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat stellen.

Reuters/DPA/AP
 
 
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