4. Januar 2013, 07:04 Uhr

Minister nehmen korrupte Ärzte ins Visier

Der Ruf nach einem Gesetz gegen Ärzte-Korruption in der Koalition wird lauter. Derzeit können bestechliche Ärzte nur per Standesrecht bestraft werden. Rund 500 Fälle soll es zuletzt gegeben haben.

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Niedergelassene Ärzte dürfen von Pharmafirmen Geld annehmen, ohne sich strafbar zu machen. Das will die schwarz-gelbe Koalition womöglich bald ändern.©

Die Rufe nach strengeren Regeln für korrupte Ärzte werden lauter - auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erwägt eine gesetzliche Regelung. In der "Passauer Neuen Presse" räumte Leutheusser-Schnarrenberger ein, dass das ärztliche Standesrecht bereits Sanktionsmöglichkeiten biete. "Wenn sich aber Hinweise auf ein erhebliches Vollzugsdefizit des verpflichtenden Standesrechts verdichten, wird die Bundesregierung über gesetzliche Regelungen zur Ärztekorruption nachdenken müssen."

Zuvor hatte bereits Jens Spahn vom Koalitionspartner CDU mit schärferen Gesetzen gedroht, falls die Ärzte nicht stärker gegen Bestechlichkeit in den eigenen Reihen vorgehen. Entsprechende Forderungen erhob auch die oppositionelle SPD.

Bahrs Widerstand bröckelt

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zeigte sich bislang zurückhaltend, doch sein Widerstand bröckelt. "Wir prüfen derzeit, welche Handlungsoptionen sinnvoll sind", sagte er den Dortmunder "Ruhr Nachrichten". Ärzte und Kassen seien aufgefordert, ihre Erfahrungen mit bestehenden Regelungen und Sanktionsmechanismen vorzulegen. "Diese Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet", so Bahr.

Die Prüfung müsse umfassend sein - darüber sei er sich mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einig. "Korruption führt dazu, dass medizinischen Leistungen nicht immer zum Nutzen von Patienten eingesetzt werden und Beitragsgelder unter Umständen fehlgeleitet werden. Das wollen wir verhindern", sagte der Gesundheitsminister. Für Ärzte gebe es "keinen Freifahrtschein zur Bestechlichkeit". Er erwarte aber auch, "dass die Ärztekammern bei Verstößen durchgreifen".

500 Fälle von Korruption binnen drei bis fünf Jahren aufgedeckt

Laut "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitag) haben die Ärztekammern in den vergangenen drei bis fünf Jahren mehr als 500 Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Berufsrecht bestraft. In Deutschland gibt es rund 150.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten.

Neben einer Vielzahl von Rügen und Ermahnungen seien auch Geldstrafen ausgesprochen worden, schrieb das Blatt. In Baden-Württemberg sollen demnach Geldstrafen bis zu 30.000 Euro verhängt worden sein. 2011 seien in 40 Fällen Ärzten die Berufszulassungen aberkannt worden oder sie ruhten, schrieb die Zeitung unter Berufung auf das Bundesjustizamt. Diese Fälle bezögen sich aber nicht ausschließlich auf Fälle wegen Korruption, sondern dürften eher andere Verfehlungen betreffen.

Im Juni hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass sich niedergelassene Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie für die Verordnung von Medikamenten Geld annehmen. Anders als im Strafrecht gibt es jedoch Regelungen im ärztlichen Berufsrecht, die es Ärzten grundsätzlich verbieten, sich bestechen zu lassen.

kng/DPA
 
 
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