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23. Juni 2010, 09:38 Uhr

Regierung will elektronische Fußfessel einführen

Das Kabinett hat sich über eine Neueregelung der umstrittenen Sicherungsverwahrung geeinigt: Demnach soll die nachträgliche Sicherungsverwahrung komplett abgeschafft werden - bei "gefährlichen Menschen" soll die elektronische Fußfessel zum Einsatz kommen.

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Hoch umstritten: die elektronische Fußfessel© Arne Dedert/DPA

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Kabinettsbeschluss zur elektronischen Fußfessel angekündigt und sich für eine grundlegende Neuordnung der Sicherungsverwahrung stark gemacht. Eine elektronische Überwachungsmöglichkeit sei nötig, wenn gefährliche Menschen wegen des europäischen Urteils aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssten, sagte die FDP-Politikerin am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur.

Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht, auch nach Ablauf ihrer Haftstrafe eingesperrt. Bis 1998 war die Sicherungsverwahrung in Deutschland auf zehn Jahre begrenzt. Danach wurde die Maßnahme für einige Straftäter nachträglich verlängert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte kürzlich fest, dass diese rückwirkende Verlängerung gegen die Menschenrechte verstoße. Die Oberlandesgerichte beschäftigen sich derzeit mit einer Reihe von Betroffenen, die nun ihre Freilassung verlangen.

"Es sind Menschen jetzt in Sicherungsverwahrung, also immer weggesperrt nach Haftverbüßung, und das ist nicht rechtmäßig", sagte die Ministerin. Etwa 70 bis 80 Menschen müssten nach dem Richterspruch möglicherweise aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Damit könne es zu schwierigen Situationen kommen. Technisch sei es möglich, dass die elektronische Überwachung Alarm bei Polizeibeamten auslöse, wenn sich ein gefährlicher Mensch einem Kindergarten oder einer Schule nähere.

Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung

Union und FDP hatten im Koalitionsvertrag eine Neufassung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Nach den bisher bekannten Vorschlägen von Leutheusser-Schnarrenberger soll eine Unterbringung im Gewahrsam nach Ablauf der Haftstrafe nur noch bei schweren, gemeingefährlichen Straftaten verhängt werden können. Bislang kann jeder Kriminelle, der wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, etwa ein Betrüger oder ein Dieb, Sicherungsverwahrung auferlegt bekommen.

Die Justizministerin will zudem die sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung, die bislang nur am Ende einer Haftstrafe angeordnet werden kann, komplett abschaffen. Das Strafrecht kenne nicht das lebenslängliche Wegsperren. "Aber wir müssen uns ja verantwortungsbewusst damit befassen, was machen wir mit wirklich sehr, sehr gefährlichen Tätern", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Die elektronische Überwachung sei nur ein Aspekt, um Menschen vor solchen Tätern zu schützen: Es gebe Fälle, in denen Täter nicht die Therapien bekommen hätten, die sie hätten bekommen müssen.

DPA/AP/be
 
 
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