5. September 2012, 16:00 Uhr

Knobloch stellt Deutschlands Wohlwollen für Juden infrage

In Sachen Beschneidung warten die Länder auf eine Vorgabe des Bundes. Ex-Zentralratspräsidentin Charlotte Knobloch empört die Debatte: "Ich frage mich ernsthaft, ob dieses Land uns Juden noch will."

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Charlotte Knobloch: "Respekt und ein Mindestmaß an Empathie"©

Die frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, sieht durch die Debatte um die Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen die jüdische Existenz in der Bundesrepublik infrage gestellt. "Ich frage mich ernsthaft, ob dieses Land uns noch haben will", schrieb Knobloch in einem Beitrag für die "Süddeutsche Zeitung" vom Mittwoch. Es sei eine Situation, "wie wir sie seit 1945 hierzulande nicht erlebt haben."

Sie frage sich, "ob die unzähligen Besserwisser aus Medizin, Rechtswissenschaft, Psychologie oder Politik, die ungehemmt über 'Kinderquälerei' und 'Traumata' schwadronieren, sich überhaupt darüber im Klaren sind, dass sie damit nebenbei die ohnedies verschwindend kleine jüdische Existenz in Deutschland infrage stellen", kritisierte die Präsidentin der israelitischen Gemeinde München die derzeitige Debatte. Die Beschneidung sei "Kern der jüdischen Identität".

Warten auf eine Entscheidung des Bundes

Seit sechs Jahrzehnten müsse sie sich sich rechtfertigen, weil sie in Deutschland geblieben sei, schrieb Knobloch weiter. Sie habe diese Last "immer gerne getragen, weil ich der festen Überzeugung war, dass es dieses Land und seine Menschen verdient haben." Erstmals gerieten nun ihre Grundfesten ins Wanken. "Erstmals spüre ich Resignation in mir", räumte sie ein. Sie fordere "Respekt und ein Mindestmaß an Empathie." "Das sollte doch drin sein für die Juden in Deutschland", schrieb Knobloch.

Die Länder behelfen sich unterdessen mit Rechtshinweisen und warten auf eine Entscheidung des Bundes. In Berlin bleiben religiös motivierte Beschneidungen unter strengen Voraussetzungen straffrei. Eltern oder Sorgeberechtigte der jüdischen oder muslimischen Jungen müssen künftig dem Eingriff - einer Entfernung der Vorhaut am Penis - ausdrücklich schriftlich zustimmen. Beratung und medizinische Standards sind Pflicht, ebenso der Nachweis der religiösen Notwendigkeit etwa durch eine Bestätigung der Gemeinde, wie Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch in Berlin mitteilte.

"Von Fall zu Fall Nuancen"

In Baden-Württemberg reicht neben einer mündlichen Bestätigung der Eltern, ihr Kind aus religiösen Gründen beschneiden lassen zu wollen, eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Operation aus. Ähnlich in Sachsen: Wenn die sorgeberechtigten Eltern nach ärztlicher Aufklärung einer Beschneidung zugestimmt haben und sie auch hinsichtlich der Schmerzbehandlung nach den Regeln der Kunst von einem approbierten Arzt vollzogen wird, soll sie straffrei blieben. In Hessen gibt es dagegen bislang keine generelle Auffassung: "Da gibt es von Fall zu Fall Nuancen, die zu großen Unterschieden führen können", begründete Generalstaatsanwalt Alexander Badle.

Sachsen-Anhalt prüft noch, auch in Nordrhein-Westfalen gibt es keine übergreifenden Vorgaben. In Hamburg begleitet man das Verfahren "konstruktiv", so Justizsenatssprecher Hamburg Sven Billhardt. So sehen es auch Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.

Auslöser für die Debatte ist das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai Beschneidungen von Jungen aus rein religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Das Urteil wird von jüdischen und muslimischen Verbände scharf kritisiert. Der Bundestag hatte im Juli mit breiter Mehrheit einen Antrag angenommen, wonach die Bundesregierung bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage für religiöse Beschneidungen schaffen soll.

ins/AFP/DPA
 
 
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