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25. Januar 2012, 20:13 Uhr

Gegen die Diktatur des Verfassungsschutzes

Man möchte an den derzeit herrschenden Verhältnissen verzweifeln. Nicht weil sie sind, wie sie sind, sondern weil es offenbar verboten ist darüber nachzudenken. Eine Polemik von Manuela Pfohl

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Unter der verfassungsrechtlichen Lupe: Die Partei "Die Linke"© Grafik: Philipp Möller

Auf einem Poster stand neulich der Spruch: "Wer heute noch nicht verrückt ist, ist einfach nicht informiert." Dass da was dran ist, zeigt die jüngste Debatte um die Überwachung der Partei "Die Linke". Man muss es sich ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen: Da überwacht der Verfassungsschutz mit verfassungsfeindlichen Mitteln Abgeordnete, die ihr Verfassungsrecht der freien Meinungsäußerung nutzen, und begründet das Ganze schließlich mit dem Schutz der Verfassung. Alles klar? Das ist mindestens genau so schräg, wie die Geschichte mit den staatlich subventionierten Nazis, die im Auftrag des Verfassungsschutzes die Verfassung vor Nazis schützen sollen. Es braucht schon einige mentale Selbstverteidigungskurse, um angesichts dieser Argumentation nicht am eigenen Verstand und - mit Verlaub - an den bestehenden Verhältnissen zu zweifeln. Was also ist zu tun?

Die Frage ist, ob der gezielte Verfassungsbruch quasi als Akt des demokratischen Notstandes gerechtfertigt ist. Folgt man dem Bundesinnenminister, dann ist es genau so. Die Beobachtung der Partei "Die Linke" auch mit geheimdienstlichen Mitteln sei notwendig, weil sie, so Hans-Peter Friedrich, "in Teilen die Beseitigung unserer Ordnung anstrebt". Doch was meint der CSU-Politiker mit dem Vorwurf konkret? Welche Anhaltspunkte gibt es für eine Verfassungsfeindlichkeit der mindestens 27 verdächtigen Bundestagsabgeordneten? Im jüngsten Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist darüber nicht viel mehr zu erfahren, als dass die Partei "Die Linke" an der Praxis festhalte, unter dem Begriff Pluralismus möglichst viele unterschiedliche linke Kräfte mit dem gemeinsamen Ziel einer Änderung der Gesellschaft zu sammeln. Hmm! Das soll verfassungsfeindlich sein?

Ist der Weltwirtschaftsgipfel verfassungsfeindlich?

Was bitte, muss dann mit Klaus Schwab geschehen, dem Gründer und Präsident des Weltwirtschaftsforums und Mitglied von Aufsichts- und Verwaltungsräten mehrerer international agierender Unternehmen? Der Mann hat immerhin in einem aktuellen Interview erklärt: "Man kann durchaus sagen, dass das kapitalistische System in seiner jetzigen Form nicht mehr in die heutige Welt passt." Ist Schwab nun ein Fall für den Verfassungsschutz? Was unterscheidet seine Aussage von der Kapitalismuskritik der Partei "Die Linke"?

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann weiß es. Es gebe keinen Zweifel, dass "Teile der Partei eine Diktatur des Proletariats wollten". Was will uns der Parlamentarier damit sagen? Dass er eine zu allem entschlossene Arbeiterhorde fürchtet, die den Reichstag besetzt? Dass er nicht verstanden hat, was Demokratie bedeutet und nichts von dem im Artikel 20 des Grundgesetzes verankerten System der Volksherrschaft hält, das sich - unter anderem - durch freie Wahlen, das Mehrheitsprinzip, den Respekt politischer Opposition, und den Schutz der Grundrechte auszeichnet? Oder meint Oppermann "nur", dass die Demokratie nicht für Proletarier gilt, und erst recht nicht für solche, die nicht SPD wählen? Falls ja, müsste man womöglich eher die SPD wegen des Verdachts einer demokratiedefizitären Grundhaltung vom Verfassungsschutz überwachen lassen?

Woran liegt es, dass in Deutschland überhaupt eine solche Diskussion geführt wird? Haben wir vergessen, dass zu einer Demokratie immer auch die Freiheit der Andersdenkenden gehört? Selbst dann, wenn das Andersdenken der Mehrheitsgesellschaft nicht recht ist? Hat unsere Demokratie womöglich einen Webfehler, einen der erst sichtbar wird, wenn von den demokratischen Grenzgängern an den Grenzen der Demokratie gezogen wird? Manches spricht dafür. Denn leider - neu ist die Debatte um die Zulässigkeit widerstreitender Meinungen nicht.

Protest = Landfriedensbruch?

Die meisten Beispiele dafür wurden nur jedes Mal schnell vergessen. Wer weiß schon noch, dass das Komitee "Rettet die Freiheit e.V." 1960 eine Broschüre, das sogenannte "Rotbuch II" veröffentlichte, in der mehr als 400 Gewerkschafter, Intellektuelle und Künstler aufgelistet waren, die der "kommunistischen Untergrundarbeit" verdächtig waren, wobei es für den Verdacht ausreichte, erklärter Kriegsgegner zu sein. Und hat jemand noch die Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Schmidt im Hinterkopf, der 1975 im Zuge des RAF-Terrors befand, dass sich "ein Staat in Verteidigungsposition nicht scheuen könne, selbst zu töten", was Generalbundesanwalt Kurt Rebmann zwei Jahre später dazu veranlasste, unverzüglich die Wiedereinführung der Todesstrafe zu fordern. Olle Kamellen?

Mitnichten. Nach der Wiedervereinigung hatten bundesdeutsche Ermittlungsbehörden zum Beispiel keine Skrupel, ausgerechnet die Akten der Staatssicherheit zu nutzen, um mit ihrer Hilfe zu "beweisen", dass ein verdächtiger Linker schon immer verdächtig war. Und beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm reichte es aus, eine Regenhose im Gepäck zu haben, um festgenommen zu werden. Nicht die dramatischen Auswüchse einer wild gewordenen Globalisierung waren inkriminiert, sondern der Protest dagegen. Man möchte an den herrschenden Verhältnissen verzweifeln. Nicht weil sie sind, wie sie sind, sondern weil es offenbar schon verboten ist, darüber nachzudenken, wie man sie ändern kann.

Wenn Rainer Brüderle, Chef der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die Beobachtung der "Linke" erklärt, die Demokratie müsse wehrhaft bleiben "gegen Rechts und gegen Links", könnte man zunächst meinen, dass das nicht mehr als nur eine hohle Phrase ist. Doch es ergibt sich daraus die entscheidende Frage: Wenn Rechts und Links, und allein schon die für die staatsoffizielle Meinung unbequeme Sicht auf die Welt pauschal als verfassungsfeindlich diskriminiert werden, wem dient die Demokratie dann überhaupt noch? Einer imaginären Mitte, die sich irgendwann mangels verfassungsrechtlich zugelassener Opposition unter Aufsicht des Verfassungsschutzes selbst wählt? Nur, ist die Demokratie dann noch eine Demokratie? Wie gesagt, wer heute noch nicht verrückt ist…

Manuela Pfohl
 
 
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