14. Januar 2004, 05:11 Uhr

Mini-Jobs oder Maxi-Ärger

Putzen, streichen, babysitten: Wie streng wird kontrolliert? Welche Strafen drohen? Wie geht's legal? 15 Tipps für alle, die was zu regeln haben.

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Was ist häusliche Schwarzarbeit?

Darunter fallen alle bezahlten Handwerksarbeiten oder Dienstleistungen im Haushalt, für die keine Beiträge an die Steuer- und Sozialkassen geleistet werden. Wer eine Putzhilfe oder ein Kindermädchen nicht angemeldet beschäftigt, muss auch bisher schon mit Strafen rechnen. Ebenso, wer sich ohne Rechnung die Wände streichen oder die Waschmaschine reparieren lässt.

Sind Freundschaftsdienste verboten?

Nein, aber der Grat zwischen Schwarzarbeit und zulässiger Nachbarschaftshilfe ist schmal. Gelegentliche gegenseitige Hilfe, etwa das Rasenmähen, und kleine handwerkliche Gefälligkeiten unter Freunden und Bekannten sind erlaubt. Voraussetzung: Die Arbeit darf nicht bezahlt, sondern nur durch eine Aufmerksamkeit belohnt werden - zum Beispiel einen Blumenstrauß oder Pralinen. Für die Hilfe auf dem Bau gilt: Innerhalb einer Woche müssen alle mitarbeitenden Personen bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet und versichert werden. Die Beiträge liegen zwischen 1,45 und 1,91 Euro pro Mann und Arbeitsstunde. Diese Meldepflicht entfällt nur bei unentgeltlichen Arbeiten von Verwandten oder wenn alle Helfer zusammen nicht mehr als 39 Stunden schuften.

Ist es Schwarzarbeit, wenn die ältere Dame dem Nachbarsmädchen ab und zu zehn Euro fürs Einkaufen gibt?

Nein. Statt kleiner Aufmerksamkeiten können auch vergleichbare Trinkgelder gezahlt werden. Das Gleiche gilt bei gelegentlichem Babysitten. Die Grenze ist nicht leicht zu ziehen. Klar ist: Sowie es sich um eine regelmäßige Beschäftigung mit fester Bezahlung handelt, muss der Job angemeldet werden.

Wie streng wird künftig kontrolliert, und welche Strafen drohen?

Das Finanzministerium will mit 7000 Beamten an 113 Standorten gegen Schwarzarbeiter vorgehen. Das zielt zwar in erster Linie auf Unternehmen, doch wird auch häusliche Schwarzarbeit verstärkt verfolgt. Ausnahme: Nichtregelmäßige Tätigkeiten wie Babysitten bleiben außen vor. Wer dabei erwischt wird, in seiner Wohnung eine Putzfrau oder einen Maler schwarz zu beschäftigen, muss mit Geldstrafen rechnen. Einen Bußgeldkatalog wie im Straßenverkehr gibt es aber auch künftig nicht. Grobe Schätzungen gehen davon aus, dass Strafen von mehreren hundert bis zu einigen tausend Euro verhängt werden könnten. Zusätzlich müssen ertappte Arbeitgeber und -nehmer mit Nachzahlungen an nicht geleisteten Sozialabgaben und Steuern rechnen. Nur für die geplante Regelung, dass für häusliche Aufträge Rechnungen erstellt und zwei Jahre aufbewahrt werden müssen, gibt es klare Strafen: Kann keine Rechnung präsentiert werden, drohen bis zu 1.500 Euro.

Dürfen sich Kontrolleure in der Wohnung umsehen?

Nein, die häuslichen vier Wände sind geschützt. Erlaubt ist es aber, den Gärtner zu fragen, ob sein Schaffen angemeldet ist.

Wie kann die Hilfskraft legal beschäftigt werden?

Es gibt zwei Wege: als Mini-Job oder als reguläre Festanstellung. Für eine Putzfrau, die einmal die Woche drei Stunden kommt, lohnt die reguläre Festanstellung allerdings kaum. Es werden die vollen Sozialabgaben von über 40 Prozent je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber fällig. Außerdem müssen Sie als Chef für die Abführung von Lohnsteuer und Sozialabgaben sorgen. Von den Kosten können zwölf Prozent im Jahr, maximal 2.400 Euro, steuermindernd geltend gemacht werden. Mini-Jobs sind wesentlich unbürokratischer und steuerlich attraktiver, funktionieren aber nur bei geringfügiger Beschäftigung. In Betracht kommen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen, also putzen, einkaufen, kochen, Kinder betreuen oder gärtnern. Und der Mini-Jobber darf nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen - wobei dies auch ein Nebenjob zusätzlich zu einer anderen Hauptbeschäftigung sein kann - oder nur kurzfristig beschäftigt sein, also höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten.

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