17. August 2011, 14:53 Uhr

Staatlich organisierte Geldwäsche

Der Bundestag muss das neue deutsch-schweizerische Steuer-Abkommen noch absegnen. Die Kritik ist vehement. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter spricht gar von "staatlich organisierter Geldwäsche". Von Hans Peter Schütz

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Neues deutsch-schweizerisches Steuerabkommen: Die Schweiz sieht sich als Bankenstandort gestärkt©

Die Abgeordneten des Bundestages stehen unter Druck. Deutschland und die Schweiz haben ihren langwierigen Streit um die Besteuerung der Milliardenvermögen deutscher Steuersünder bei Schweizer Banken beigelegt. Das ausgehandelte Abkommen soll nun das Parlament passieren. Doch nach Einschätzung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) wird durch die darin vorgesehene Schonung von Schwarzgeldsündern der Strafanspruch des Staates gegen die Organisierte Kriminalität ausgehebelt. "Es handelt sich um staatlich organisierte Geldwäsche, die jetzt legalisiert werden soll", rügt der BDK den vom deutschen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seinem schweizerischen Amtskollegen Hans-Rudolf Merz ausgehandelten Gesetzentwurf.

Bei den Geldern, die durch das Steuerabkommen in den Genuss einer anonymen Amnestie kommen sollen, geht es aus der Sicht der Kriminalbeamten auch um Gelder aus Schwerstkriminalität wie Drogenhandel, Menschenhandel, Korruption und Betrug. Ein renommierter deutsch-schweizerischer Bankfachmann, intimer Kenner der deutsch-schweizerischen Finanzbeziehungen und renommierter Kämpfer gegen die Geldwäsche, der seinen Namen mit Blick auf ihm drohende Repressalien seiner schweizerischen Kollegen nicht gedruckt sehen will, erklärt stern.de: "Mit dem Steuerabkommen beschädigt die Bundesregierung nicht nur den Rechtsstaat, sondern unterläuft auch die Bemühungen der OECD, durch internationalen Informationsaustausch konsequent gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Statt wie die USA Druck auf die Schweizer Banken auszuüben, gibt sich die Bundesregierung mit einer Lösung zufrieden, die kriminellen Steuerhinterziehern eine Amnestie einräumt und sie auch in Zukunft besser stellt gegenüber ehrlichen Steuerzahlern in Deutschland."

Erfüllungsgehilfen, gegen die ermittelt wird

Was den Experten am meisten verblüfft: "Ausgerechnet jene Banken, gegen die Verfahren wegen Steuerhinterziehung laufen, sollen jetzt Erfüllungsgehilfen und Helfer des deutschen Staats werden." Gegen diese Erfüllungsgehilfen liefen schließlich bei zahlreichen deutschen Staatsanwaltschaften Ermittlungen wegen des Verdachts der aktiven Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Mache das jetzt geplante es Beispiel Schule, könne man künftig in der Bundesrepublik auch die Mafia damit beauftragen, in Deutschland Steuern einzutreiben.

Jedem Kind in Deutschland sei bekannt, dass Steuerhinterziehung eine Straftat ist. Bei den Steuerhinterziehern, die mutmaßlich 100 bis 300 Milliarden Euro auf Schweizer Banken bunkern, handle es sich zu einem nicht unerheblichen Teil um hart gesottene und unbelehrbare Straftäter, welche die bisherigen Steueramnestien mit der Pflicht zur Offenlegung ihrer Vermögen bislang abgelehnt oder nicht wie tausende andere Bundesbürger aus Angst vor Entdeckung Selbstanzeige erstattet hätten.

Da auch künftig die Anonymität der Schweizer Konten gewahrt bleiben soll, seien neben den Steuerhinterziehern die Schweizer Banken die großen Gewinner des Steuerabkommens. Daher bezeichneten sie das Steuerabkommen auch als "eine Brücke zur Steuerehrlichkeit bei gleichzeitiger Wahrung der finanziellen Privatsphäre." Tatsache sei jedoch, so der Experte, dass es laut einem zusätzlichen Protokoll zum Steuerabkommen künftig der Bundesrepublik verboten sein soll, Steuerdaten – etwa auf CDs – einzukaufen und zu nutzen. Dadurch würden den deutschen Ermittlern zusätzlich die Hände gebunden.

Bis Mai 2013 Zeit, das Geld abzuziehen

In dem Abkommen gibt es außerdem ein weiteres Schlupfloch für Steuersünder. Aus bankinternen Unterlagen zu dem Steuerabkommen geht hervor, dass deutsche Bankkunden noch bis Mai 2013 ihr Geld unbehelligt aus der Schweiz schaffen können, obwohl das Vertragswerk bereits im Januar 2013 in Kraft treten soll. Als Gegenleistung dafür muss die Schweiz die Namen der zehn Staaten nennen, in die in diesen fünf Monaten das meiste deutsche Geld aus der Schweiz geflossen ist. Die Namen der abgewanderten Kunden müssen nicht genannt werden, nur der Betrag des abgeflossenen Kapitals pro Staat. Schweizer Kritiker sprechen von einem "Schlupfloch, das es deutschen Kunden erlaubt, ihr Schwarzgeld bis Mai 2013 unbehelligt von Schweizer Banken abzuziehen." Schwere Steuersünder sollen also fünf Monate lang nicht von den Behörden behelligt werden.

Eine weitere eklatante Schwachstelle des Abkommens besteht darin, dass Schwarzgeldbesitzer nur belangt werden können, wenn der Inhaber eines Vermögens klar identifiziert werden kann und Deutscher ist. Aber oft kennen die Schweizer Banken die Identität der wahren Begünstigten nicht, da Steueroasen wie die Schweiz windige Rechtskonstruktionen wie Trusts oder Stiftungen den Steuerhinterziehern zur Verfügung stellen. Mit dem neuen Abkommen werde voraussichtlich die Zahl dieser Konstruktionen zum Zweck der Steuerhinterziehung noch zunehmen. Der von stern.de befragte Experte: "Wer ein Steuerschlupfloch sucht und keines findet, muss schon reichlich ahnungslos sein." Singapur oder die Cayman-Inseln warteten schon auf die gut betuchten Asylsucher.

Geschätzt wird, dass in der Schweiz derzeit 130 Milliarden Euro deutsches Schwarzgeld gebunkert sind. In Zukunft muss auf dort kassierte Zinsen und Dividenden eine Quellensteuer von 26,375 Prozent gezahlt werden. Das entspricht der deutschen Abgeltungssteuer plus Soli-Zuschlag. In Zukunft sollen die Banken die Steuern bei ihren Kunden eintreiben und an den deutschen Fiskus überweisen. Man geht von einer jährlichen Einnahme von zwei Milliarden Euro aus. Für die vergangenen zehn Jahre muss der Steuerhinterzieher eine pauschale Steuer zwischen 19 und 34 Prozent nachzahlen. Sein Name bleibt geheim.

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