Vor einigen Jahren ging in Russland eine Meteoritenschauer nieder - bestens mit hochauflösenden Videos dokumentiert. Sie stammten von sogenannten Dashcams. Die kleinen Kameras werden im Auto hinter der Frontscheibe installiert und nehmen Straße und Verkehr vor dem Wagen auf. In Russland sind die Kameras sehr beliebt, so wurden die Meteoriten tausendfach aufgenommen. Die Aufnahme der Kamera wird dabei in einer Endlosschleife auf ein Speichermedium geschrieben. Ist der Speicher voll, werden die ältesten Aufnahmen überschrieben. Die letzten Betriebsstunden sind also immer gespeichert.
Qualität kostet
Im Versandhandel und in Fachgeschäften sind diese Kameras einfach zu bekommen. Die billigsten Modelle kosten weniger als 50 Euro, für ein brauchbares Gerät mit HD-Aufnahme muss man mit einem Preis von 150 bis 250 Euro rechnen. Dann ist ein GPS-Sensor zur Positionsbestimmung und eine Software zur Routenanalyse mit dabei. Gute Kameras benutzen für die Frontaufnahme zwei Objektive für ein verzerrungsarmes Panoramabild, billige schneiden das Panoramabild aus einer konventionellen Weitwinkelaufnahme aus. Empfehlenswert sind weiterhin ein integriertes Mikrofon, die Fähigkeit zur Nachtaufnahme und ein Bewegungsmelder.
Viele der besseren Dashcams nehmen nicht nur die Straße sondern auch Fahrer und Innenraum mit einer weiteren Kamera auf. Mit einem Mikrofon wird außerdem jedes Gespräch im Wagen protokolliert. Im gewerblichen Bereich ist der Betrieb in Deutschland wegen der Videoüberwachung der Angestellten nicht erlaubt. Privat kann man sich filmen lassen. Einige Dashcams liefern gegen einen geringen Aufpreis eine Rückfahrkamera mit. Sie hilft beim Einparken und entlarvt Drängler. Diese Kamera muss mit dem Gerät am Armaturenbrett verkabelt werden. Mag die Kamera auch billig sein, das Verlegen des Kabels ist aufwändig, wenn die Rückfahrkamera am Heck montiert wird.
Dauerhafte Installation ist wichtig
Wichtiger als technische Leistungsdaten ist die Frage, wie die Kamera möglichst unauffällig angebracht werden kann. Viele Geräte sind für den gewerblichen Einsatz in einem LKW oder einem Reisebus konzipiert worden. In einem Pick-up oder einem Wohnmobil stören sie nicht, in einem Kleinwagen wirken sie klobig und überdimensioniert. Doch auch zierliche Modelle benötigen einen eigenen Stromanschluss. Wer keine Strippe zum Zigarettenanzünder baumeln lassen will, sollte in einem Fachgeschäft mit Werkstatt kaufen, damit das Gerät korrekt angeschlossen wird.
Instrument der Kontrolle
In anderen Ländern sind Dashcams populärer als in Deutschland. Häufig helfen die Kameras auch bei der Beweissicherung - in Ländern mit lückenhaftem Versicherungsschutz und korrupter Polizei trägt das zur Beliebtheit der Geräte bei. Doch meist werden die Kameras in LKWs oder Bussen eingebaut und dienen der Kontrolle von Fuhrpark und Angestellten. Der Großteil der Unfallaufnahmen im Netz stammt aus Russland, obwohl die Dashcams auch in Amerika sehr verbreitet sind. Nur in Russland ist es rechtlich unproblematisch, Aufnahmen von schweren Unfällen ins Netz zu stellen.
Was will man mit der Kamera?
Die Dashcam eignet sich zur Kontrolle aller Fahrten des Wagens und zur Beweissicherung bei Unfällen. Unterhaltungswert haben die Filme in aller Regel nicht. Wer das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer anzeigen will, wird an einer Kamera sicher seine Freude haben. Er hat immer Zugriff auf Nummernschild, Aussehen des Fahrers, sowie Ort und Zeit des Verstoßes.
Sind Dashcams legal?
Der Kauf und Gebrauch einer Autokamera ist in Deutschland weder gesetzlich verboten, noch existieren entsprechende Urteile. Im Prinzip kann jeder Fahrer die Kamera privat betreiben. Im konkreten Fall muss es aber kein Mensch dulden, von Ihnen ohne Einwilligung aufgenommen zu werden. Mit jeder Aufnahme einer Person greifen Sie in das Recht am eigenen Bild ein und - das wirkt noch schlimmer - Sie verletzen seinen Datenschutz. Das hört sich böse an, trifft aber auch bei einem Smartphonefoto am Strand zu.
Dass man die Kamera betreiben darf, heißt aber noch nicht, dass man die Aufnahme in einem Prozess verwenden kann. Aber auch dieser Einwand gilt ebenso bei einer zufälligen Videoaufnahme durch einen Passanten. In der Praxis dürfte ein Prozessgegner, der weiß, dass sein Fehlverhalten von einer Kamera aufgenommen wurde, allerdings kaum den Richter anlügen, nur in der Hoffnung, dass der die Aufnahmen nicht ansehen wird. Bei unverschuldeten Unfällen dürften Dashcams die eigene Position also verbessern.
Ein neues Urteil (Aktenzeichen 343 C 4445/13) lässt das Video als Beweismittel zu. Die Dashcam-Filme wurden in dem Urteil mit anderen Videos verglichen, bei denen man auch zufällig ins Bild geraten könne.
Was darf man nicht?
Auch wenn der Betrieb der Kamera nicht illegal ist - kleine Filme von Unfällen oder von lustigen Episoden im Straßenverkehr einfach ins Netz zu stellen, ist in Deutschland auf jeden Fall verboten - zumindest sobald Personen auf den Aufnahmen zu erkennen sind.
Was kann auch passieren?
Dieses Gerät nimmt nicht nur die Fehler anderer sondern auch die eigenen auf. Wer in eine Kontrolle gerät oder in einen Unfall verwickelt wird, dessen Gerät kann die Polizei einziehen und den Speicher auswerten. Weil man selbst die Kamera angestellt hat, kann man sich nicht auf eine unbefugte Aufnahmen berufen. Je nach Kamera und Einstellung sind dann nicht nur die letzten fünf Minuten, sondern mehrere Stunden Fahrbetrieb aufgenommen inklusive riskanter Überholmanöver, aller Spät-Gelb-Ampeln und sonstiger Verkehrssünden wie Handygebrauch am Steuer. Bei entsprechend großem Speicher sind die Verfehlungen von mehren Wochen protokolliert.
Tipp: Nur absolut korrekte Fahrer sollten sich so ein Gerät zulegen.
Dashcam Test: Hier geht es zum Dashcam Vergleich.
