Die EU-Kommission will für Kunden von Apples Online-Musikgeschäft iTunes mehr Wahlfreiheit erkämpfen. Wenn Kunden nur im iTunes-Geschäft ihres Heimatlandes einkaufen können, dann werde ihre Auswahl beschränkt, erklärte die Kommission. Sie habe deshalb gegen Apple und einige große Musikanbieter ein Kartellverfahren gestartet. Die Kommission betonte, das Verfahren richte sich nicht gegen Apples Kopierbeschränkungen. Auch werde Apple keine marktbeherrschende Stellung zugeschrieben. Damit würden besondere Verpflichtungen einhergehen.
Wer im iTunes-Shop einen Titel herunterladen will, um ihn etwa auf seinem iPod-Abspielgerät zu hören, kann dies nur in der Online-Filiale seines Heimatlandes. Dies wird nach Darstellung der Kommission über die Kreditkartennummer überprüft: Jemand mit deutscher Kreditkarte könne etwa nur die für den deutschen Markt vorgesehenen Titel kaufen, nicht aber die im iTunes-Geschäft eines anderen EU-Staates. Die entsprechenden Verträge zwischen Apple und den Musikanbietern beinhalteten regionale Verkaufsbeschränkungen, die gegen EU-Wettbewerbsrecht verstießen, erklärte die Kommission.
Beschwerde von Verbrauchern
Das Verfahren sei bereits vergangene Woche eröffnet worden, sagte ein Sprecher der Behörde. Es geht auf eine Beschwerde der britischen Verbraucherorganisation Which? zurück. Diese hatte beklagt, dass iTunes-Kunden in Frankreich und Deutschland Titel für 99 Cent kaufen können, britische Kunden aber mit 79 Pence (etwa 1,20 Euro) deutlich mehr zahlen müssten. Die Kommission gab nicht an, welche der vier großen Musikanbieter EMI, Warner, Sony BMG oder Universal betroffen sind.
Der Fall hat nichts mit dem Plan des weltweit drittgrößten Musik-Konzern EMI mit Stars wie Robbie Williams, den Rolling Stones und Pink Floyd zu tun, über iTunes künftig Titel im Internet auch ohne Kopierschutz zu verkaufen. In einigen Wochen soll das EMI-Angebot dann auch bei anderen Online-Plattformen erhältlich sein.