Widerspruch gegen Google Street View So lassen Sie Ihr Haus auch jetzt noch verschwinden

Google hat Street View nun auch in Deutschland gestartet. Wer sein Haus nicht online sehen will und die Widerspruchsfrist verpasst hat, kann trotzdem noch dagegen vorgehen. So geht's.

Wer nicht will, dass sein Wohnhaus bei Google Street View abgebildet wird, kann dagegen vorgehen. Der Internet-Konzern hat sich verpflichtet, Wohnimmobilien auf Antrag eines Eigentümers oder Mieters unkenntlich zu machen. Dafür werden die Ansichten in Deutschland unscharf dargestellt - mit einem digitalen Pinsel "verwischt", bis sie nicht mehr einwandfrei zu erkennen sind.

Ist die Frist abgelaufen, kann man immer noch die Unkenntlichmachung von Gebäuden beantragen. Bis zum Zeitpunkt der Löschung sind die Bilder in Street View allerdings zu sehen. Die Anträge sollen innerhalb von zwei Monaten bearbeitet werden, verspricht Google.

Der einfachste Weg, ein Gebäude, aber auch Personen und Autokennzeichen unkenntlich zu machen, befindet sich direkt in Google Street View. Am unteren Rand des Darstellungsfensters gibt es einen Link "Probleme melden". Dieser Alarmknopf öffnet ein Formular, in das die nötigen Angaben eingetragen werden können, um ein Haus zu verschleiern.

Jederzeit möglich: Anträge per E-Mail oder Brief

Der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, des eigenen Autos oder der eigenen Wohnung kann jeder per E-Mail an streetview-deutschland@google.de oder per Brief an Google Germany GmbH, betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, widersprechen. Das Bundesverbraucherschutzministerium stellt entsprechende Musterschreiben im Web zur Verfügung.

Übrigens: Es können bereits jetzt Widersprüche für Orte, für die Street View erst später verfügbar ist, eingereicht werden, entweder per Brief oder per Onlineformular.

Deutsche Städte in Street View

Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal

Nach einem Widerspruch erhält der Betroffene zunächst eine Eingangsbestätigung sowie häufig die Aufforderung, sein Wohnhaus genauer zu identifizieren. Ein Grund ist, dass Hausnummern auf den Google-Bildern oft nicht erkennbar sind - was Datenschützer auch sinnvoll finden. Google fragt dazu entweder nähere Angaben ab oder versucht die Gebäude mithilfe von Satellitenbildern zu identifizieren. Gefragt wird etwa nach der Farbe des Hauses oder Besonderheiten wie Balkonen oder markanten Nachbargebäuden.

Um Missbrauch vorzubeugen, bekommt der Antragsteller per Briefpost einen Bestätigungscode an die angegebene Anschrift geschickt, den der Auftraggeber online eingeben muss. So soll verhindert werden, dass Unbefugte fremde Gebäude aus Google Street View "verschwinden" lassen können.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sagt: "Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun. Damit ist man auf der sicheren Seite und braucht sich um weitere Ankündigungen über kommende Fristen nicht mehr zu kümmern."

mit Agenturen

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