Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Burckhard Nedden lehnt eine Überwachung von Autobahnen mit Videotechnik ab. Das auch in Niedersachsen vorgesehene automatische Erfassen von Autokennzeichen sei äußerst problematisch und betrachte "alle Kraftfahrer als potenzielle Straftäter", erklärte Nedden am Montag in Hannover. Für eine solche anlassfreie Videobeobachtung gebe es weder in der Strafprozessordnung noch im gerade geänderten niedersächsischen Polizeigesetz eine Rechtsgrundlage.
Das Bundesverfassungsgericht habe für die Überwachung der Bürger enge Grenzen gesetzt, erklärte Nedden weiter. Allein für das Auffinden gestohlener Fahrzeuge dürfe man nicht derart tief in das Grundrecht auf Datenschutz eingreifen. Zulässig seien aber gezielte Beobachtungen der Polizei nach konkreten Hinweisen auf Autoschieber- oder Rauschgiftbanden oder auf andere Formen der organisierten Kriminalität.
Niedersachsen plant Einsatz eines Überwachungsgerätes
Der Datenschutzbeauftragte widersprach zudem Angaben des niedersächsischen Innenministeriums, wonach beim Scannen von Autokennzeichen Daten Unbescholtener nicht gespeichert werden. Der automatische Abgleich der Kennzeichnen mit anderen Datensammlungen sei rechtlich eine Datenerhebung. Dabei würden Datenspuren erzeugt, die für Kontrollzwecke gespeichert blieben, meinte er.
Niedersachsen will nach Angaben des Innenministeriums demnächst ein mobiles Überwachungsgerät zur automatischen Erfassung von Kennzeichen anschaffen. Der Einsatz der rund 30.000 Euro teuren Anlage sei im Rahmen der Gefahrenabwehr rechtlich gedeckt, betonte Ministeriumssprecher Klaus Engemann. Man sei daher über die Äußerungen des Datenschutzbeauftragten irritiert.