Überwachung Zoom auf das Nummernschild

Autofahrer sollen nach den Plänen von Sicherheitsexperten mit Kameras überwacht werden und die Nummernschilder mit einer BKA-Datenbank abgeglichen werden. Noch fehlen jegliche Rechtsgrundlagen für ein solches Vorgehen.

Die Länder sind sich noch uneins, ob Autofahrer künftig mit moderner Kameratechnik flächendeckend überwacht werden sollen. Während Niedersachsen die Pläne einer Expertenkommission von Bund und Ländern am Montag begrüßte, wies Bayern Darstellungen zurück, das Land strebe flächendeckende Kontrollen an. In den Ländern werden derzeit die datenschutzrechtlichen Aspekte geprüft. Hessen hatte das System im Herbst an Deutschlands wohl bekanntester Radarfalle am Elzer Berg bei Limburg erprobt und bereits gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach sich entschieden gegen eine solche Überwachung aus.

Kein einheitliches Konzept

Das Bundesinnenministerium nimmt derzeit noch keine Stellung zu den Überwachungsplänen. Zuerst wolle das Bundesministerium die Prüfberichte der Länder abwarten. Es gebe jedenfalls noch kein einheitliches Konzept der zuständigen Länderinnenminister, sagte eine Sprecherin in Berlin. Ein solches System könne grundsätzlich nur dann eingesetzt werden, wenn es rechtlich zulässig sei und den Datenschutz gewährleiste. Die Sicherheitsexperten hatten dafür plädiert, an Verkehrsknotenpunkten Autokennzeichen zu scannen und beim Bundeskriminalamt abzugleichen.

Erfolgreiche Prototypen-Tests in Niedersachsen

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte der dpa, das Land woll im ersten Quartal 2004 ein entsprechendes Gerät anzuschaffen. Tests mit Prototypen seien "sehr erfolgreich" gewesen. Die Kameras sollten nur eingesetzt werden, wenn es konkrete Hinweise auf Organisierte Kriminalität gebe. Ein Sprecher seines Ministeriums sagte, ob solche Systeme in Niedersachsen flächendeckend eingeführt würden, hänge von den Erfahrungen in Bayern ab. Zudem solle die rechtliche Bewertung abgewartet werden.

In Bayern geht es nur um zwei Kontrollpunkte

Der Sprecher des bayerischen Innenministeriums, Christoph Hillenbrand sprach im Berliner "Tagesspiegel" von einem "grotesken Missverständnis". Bayern habe lediglich an zwei Kontrollpunkten an der tschechischen Grenze ein solches Vorhaben erprobt. Und nur dort solle die Überprüfung nach einer Gesetzesänderung durch den bayerischen Landtag im kommenden Jahr regelmäßig stattfinden. Dabei würden beim Grenzübertritt alle Kennzeichen - egal ob deutsche oder ausländische - gefilmt und automatisch mit den in europäischen Fahndungssystemen gespeicherten Daten abgeglichen.

Keine Gesetzesgrundlagen

Das SPD-geführte Nordrhein-Westfalen prüft den Einsatz solcher Kameras ebenfalls. "Im Moment sind wir noch ganz offen und lehnen diese Initiative aus den unionsregierten Ländern nicht rundweg ab", sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Innenministeriums. Eine Rechtsgrundlage für permanente Videoüberwachungen gebe es derzeit nicht. Ähnlich argumentierte auch Baden-Württemberg. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, anders als in Bayern, wo das System schon erprobt worden sei, biete das baden-württembergische Polizeigesetz keine Grundlage für eine derartige Kamera-Installation.

Bei dem reinen Technik-Test in Hessen am Elzer Berg an der A 3 Köln-Frankfurt erfassten die Lesegeräte alle Nummernschilder. Die Daten wurden allerdings nicht ausgewertet, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Er versicherte zudem, dass im Falle einer Einführung der Überwachung die dann erfassten Daten sofort gelöscht würden, wenn es keinen Alarm beim Abgleichen gebe.

DPA

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