Im juristischen Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der Koblenzer TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) hat das Hamburger Landgericht die Markteinführung einer Software für Gratisfernsehen per Internet vorerst verboten. Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil eine von Premiere erwirkte einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar in Hamburg auch noch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen.
Verstoß gegen das Urheberrecht
TCU dürfe auf Grund des Urheberrechts keine Technologie anbieten, die den kostenlosen Empfang von Premiere per Internet ermöglicht, entschied das Gericht. Die Koblenzer, die einen Rechtsstreit mit dem Privatsender RTL um TV-Werbeblocker ("Fernsehfee") gewonnen hatten, wollten die neue Software umgehend auf den Markt bringen. TCU-Vorstandsmitglied Guido Ciburski, der für das Projekt verantwortlich ist, sagte, die Markteinführung sei nicht zu stoppen. Es hätten bereits Unternehmen angeboten, die Software vom Ausland aus anzubieten.
Das kann Jahre dauern
Die Technologie sei eine "reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet, der Empfang von Pay-TV könne dabei nicht verhindert werden, hatte das Unternehmen argumentiert. Der Bezahlsender Premiere war dagegen der Auffassung, dass TCU das rechtswidrige Entschlüsseln von Premiere-Programmen mit der neuen Software ausschließen müsse. Ciburski rechnet damit, dass der Rechtsstreit ähnlich wie bei der "Fernsehfee" Jahre dauern wird.
Auf Antrag von Premiere untersagt das Gericht der TCU auch, mit der Chance auf "kostenloses Pay-TV" für die Software zu werben. Die TCU habe es geradezu darauf angelegt, den Einsatz seiner Software für den illegalen Empfang von Premiere herauszustellen, hieß es.