Totgeburtenquote Anteil der tot geborenen Kinder in Deutschland im vergangenen Jahr gestiegen

Totgeburtenquote gestiegen: Kindergräber für Säuglinge auf einem Friedhof
Auf vielen Friedhöfen gibt es spezielle Bereiche für verstorbene Babys
© Christoph Hardt/Geisler-Fotopres / Picture Alliance
Der Anteil der Totgeburten in Deutschland nimmt bereits seit 2010 tendenziell zu. So auch im vergangenen Jahr, in dem 3247 Kinder tot auf die Welt kamen. Die genauen Ursachen dafür sind nicht abschließend erforscht, es werden mehrere Faktoren diskutiert.

In Deutschland ist im vergangenen Jahr eine traurige Quote gestiegen: Die der Kinder, die tot geboren werden. 3247 Kinder wurden im vergangenen Jahr tot geboren. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte, waren dies 173 Totgeburten und damit zwar 5 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Da die Zahl der lebend geborenen Kinder im Vergleich zum Vorjahr aber um 7 Prozent zurückging und damit stärker sank als die Zahl der Totgeburten, stieg die sogenannte Totgeburtenquote – die relative Zahl der Totgeburten je 1000 Geborenen – von 4,3 auf 4,4. Tendenziell nimmt die Totgeburtenquote in Deutschland den Angaben zufolge seit 2010 zu.

Die Ursachen dafür seien noch nicht genau erforscht. Bei Schwangeren im höheren Alter sei das Risiko jedoch erhöht. Außerdem sei die Quote an Totgeburten bei Frauen mit Migrationshintergrund höher als bei denen mit deutscher Nationalität gewesen. Das allein könne die Zunahme aber nicht erklären, da die Quote sowohl bei deutschen als auch Frauen mit Migrationshintergrund und in allen Altersgruppen gestiegen sei.

Diese Fälle werden als Totgeburt erfasst

Als tot geboren gelten in Deutschland Kinder, bei denen sich während oder nach der Geburt kein Herzschlag oder eine pulsierende Nabelschnur gezeigt hat und bei denen die natürliche Lungenatmung außerhalb des Mutterleibs nicht einsetzt. Seit 2018 muss für eine Erfassung als Totgeburt entweder das Gewicht des Kindes bei der Geburt mindestens 500 Gramm betragen oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht worden sein. Anderenfalls handelt es sich nach Angaben des Bundesamts rechtlich gesehen um eine Fehlgeburt, die nicht im Personenstandsregister beurkundet wird.

Nicht verwechselt werden dürfe der Begriff der Totgeburten mit den "Sternenkindern" mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm, hieß es beim Statistischen Bundesamt. Für diese gab es 2013 nach der Petition eines betroffenen Elternpaares eine Änderung im Personenstandsgesetz. Dadurch können sie unabhängig vom Geburtsgewicht beim Standesamt erfasst werden und einen offiziellen Vornamen bekommen sowie bestattet werden.

DPA · AFP
Eva Krafcyk, smb/mt, ckön

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