Das Landgericht München I hat die Löschung der Schokoriegelmarke Butterfinger abgelehnt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Ferrero hatte vor Gericht plädiert, die Wettbewerbsmarke in Deutschland zu verbieten. Künftig darf der Konkurrent die Butterfinger jedoch nicht mehr in einer an das US-Original angelehnten Verpackung verkaufen.

Die Originalverpackung aus den USA bleibt Ferrero vorbehalten
Die US-Originalverpackung ist gelb mit einem großen blauen Schriftzug "Butterfinger" – dieses Design bleibt laut Urteil Ferrero vorbehalten. Der Butterfinger verdankt seinen Namen der Erdnussbutter und ist in den USA ein seit Jahrzehnten populärer Schokoriegel, die Marke hat jedoch mehrfach den Besitzer gewechselt. Ferrero ist seit 2018 in den USA Markeninhaber, zuvor war es Nestlé.
In Deutschland hat es der Butterfinger nie zu größerer Bekanntheit gebracht. Nestlé stellte den Vertrieb in der Bundesrepublik schon vor über 20 Jahren ein, nachdem die Umweltorganisation Greenpeace wegen des zumindest damals in den Riegeln enthaltenen genveränderten Maises eine Anti-Butterfinger-Kampagne gestartet hatte.

Keine "bösgläubige Markenanmeldung"
Laut Münchner Landgericht machte Nestlé spätestens seit Ende 2010 keinen Gebrauch mehr von den deutschen Markenrechten. Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist seit 2016 die Firma Übermorgen Trendprodukte aus Brühl als Markeninhaberin eingetragen. Das Münchner Landgericht sah dementsprechend auch keine "bösgläubige Markenanmeldung".