Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses müssen in Rheinland-Pfalz künftig 25 Prozent der Landtags-Abgeordneten stimmen. Bisher reichte das Ja von 20 Prozent. Die notwendige Verfassungsänderung für diese Anhebung hat der noch zuständige alte Landtag in Mainz mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.
Bei 105 Abgeordneten sind in der kommenden Wahlperiode somit 27 Abgeordnete notwendig, um einen Untersuchungsausschuss auf den Weg zu bringen. Im Bundestag und sieben anderen Bundesländern liegt das Quorum auch bei 25 Prozent.
Zweidrittelmehrheit in namentlicher Schlussabstimmung
Von 95 gültigen Stimmen votierten in der namentlichen Schlussabstimmung 79 für die Verfassungsänderung und 12 stimmten mit Nein. Dazu kamen 4 Enthaltungen, wie Landtagspräsident Hendrik Hering sagte. 68 Ja-Stimmen hätten ausgereicht.
SPD, CDU und Grüne hatten die Verfassungsänderung angestoßen. Die AfD war nach der Landtagswahl so stark geworden, dass sie nach altem Recht allein Untersuchungsausschüsse hätte auf den Weg bringen können.
Grüne und FDP gaben ihren Abgeordneten die Abstimmung frei. Vor allem die AfD, aber auch die Gruppe der Freien Wähler waren mehrheitlich gegen die Verfassungsänderung.
SPD sieht Schutz der parlamentarischen Demokratie
Der SPD-Abgeordnete Michael Hüttner sagte in der vorangegangenen Debatte, es gehe um "eine Entscheidung mit viel praktischer Vernunft zum Schutz der parlamentarischen Demokratie". Die Arbeitsfähigkeit des Landtags müsse vor "destruktiven Attacken geschützt werden".
Zur Kritik, dass der alte und nicht der neu gewählte Landtag über die Verfassungsänderung abstimme, sagte der Sozialdemokrat, alle demokratischen Fraktionen des neuen Landtags – CDU, SPD und Grüne – seien für die Verfassungsänderung. "Es ist nicht klug, ein Unglück abzuwarten und danach zu handeln." Der neue Landtags konstituiert sich am 18. Mai, solange ist der bereits abgewählte noch zuständig.
CDU: Parlament muss handlungsfähig bleiben
"Wir sichern die Funktionsfähigkeit unseres Parlaments und die Wirksamkeit politischer Kontrolle", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Klein (CDU). Die parlamentarische Arbeit dürfe nicht gezielt mit Untersuchungsausschüssen überlastet werden. "Wir wollen ein Parlament, das handlungsfähig bleibt." Es gehe bei der Änderung um das Recht des gesamten Parlaments und nicht eines einzigen Lagers.
Grüne: Änderung rettet die Demokratie nicht
Für die Grünen sagte Carl-Bernhard von Heusinger, es gehe um Vertrauen "in unsere demokratischen Institutionen und die Art und Weise wie wir parlamentarische Kontrolle ausüben". Untersuchungsausschüsse beschränkten sich nicht auf die Opposition, sondern auf Abgeordnete. "Die Änderung wird unsere Demokratie nicht retten, aber auch nicht beschädigen."
AfD spricht von konstruierter Angst
Für die AfD-Fraktion sprach Damian Lohr von "einer konstruierten Angst vor einer inflationären Zahl von Untersuchungsausschüssen". In der nächsten Wahlperiode werde es nach der Verfassungsänderung keinen einzigen Untersuchungsausschuss geben können, weil die Grünen nicht mit der AfD zusammenarbeiteten.
Er mahnte die Abgeordneten vor der Abstimmung: "Wer heute für diese Erhöhung (des Quorums) stimmt, der ist kein Demokrat." Die rheinland-pfälzische AfD will juristisch gegen die Änderung vorgehen.
Helge Schwab von den freien Wählern kritisierte "unfaires Verhalten". Was damit bei den Bürgern losgetreten werde, könne die Abgeordneten unter Umständen Tag und Nacht verfolgen. "Demokraten grenzen nicht aus."
Der FDP-Abgeordnete Steven Wink mahnte: "Ein Untersuchungsausschuss ist kein politisches Spielzeug, nichts für politische Inszenierung."