Vorwurf der Verleumdung Verfahren gegen Robert Habeck eingestellt – er muss 12.000 Euro zahlen

Robert Habecks Verteidigung sah in den fraglichen Äußerungen "eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung"
Robert Habecks Verteidigung sah in den fraglichen Äußerungen "eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung"
© Christoph Soeder / DPA
BSW und Sahra Wagenknecht fühlten sich von Robert Habeck schlecht behandelt und zogen vor Gericht. Dort wurde entschieden: Der Ex-Minister gilt weiter als unschuldig.

Die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verleumdung Sahra Wagenknechts und des BSW gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sind endgültig eingestellt worden. Dies sei nach Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro von Habeck an drei gemeinnützige Vereine geschehen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Für den Ex-Minister gilt demnach die Unschuldsvermutung weiterhin uneingeschränkt.

Wagenknecht und das BSW hatten Habeck angezeigt, weil er ihrer Ansicht nach bei einem Wahlkampfauftritt vor der sächsischen Landtagswahl 2024 in Dresden falsche Tatsachen über die Partei und die damalige Vorsitzende verbreitet haben soll. Ihre Strafanzeige ging laut Behörde im November 2024 ein. Laut Wagenknecht wehre man sich gegen die Behauptung Habecks, das BSW würde sich "für seine Meinung bezahlen lassen", im Internet "Stimmen kaufen" und "Trollarmeen aufbauen".

Habecks Verteidigung sah in den fraglichen Äußerungen nach Angaben der Staatsanwaltschaft hingegen "eine strafrechtlich zulässige kritische Meinungsäußerung". Angaben zum Inhalt der vom BSW beanstandeten Äußerungen machte die Ermittlungsbehörde nicht.

Aufhebung der Immunität Robert Habecks beantragt

In diesem Februar hatte die Staatsanwaltschaft die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die Absicht informiert, ein Strafverfahren gegen Habeck einzuleiten, und einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt. Anschließend sei ein Ermittlungsverfahren wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung eingeleitet worden. 

Wie die Staatsanwaltschaft Dresden nun mitteilte, erschien eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit Zustimmung des Landgerichts Dresden im vorliegenden Fall "sachgerecht". Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit seien in solchen Fällen hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts zu stellen.

DPA · AFP

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