Wassersteuer: bizarre Logik Steuergesetze folgen einer eigenen Logik, die sich nicht jedem erschließt. Eine Kuriosität ist zum Beispiel, dass Mineralwasser anders besteuert wird als Milch, Kaffee oder Tee. Warum? Weil es nicht zu den Grundnahrungsmitteln zählt. In Deutschland unterliegen Grundnahrungsmittel dem ermäßigten Steuersatz, das heißt, für Brot, Obst, Gemüse oder Schokolade werden nur sieben Prozent Umsatzsteuer fällig. Alle anderen Güter, auch Getränke wie Mineralwasser und Säfte, sind mit dem vollen Steuersatz belegt, der bei 19 Prozent liegt. Die Erklärung der Gesetzgeber: Mit Leitungswasser und Milch, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sei der Grundbedarf an Flüssigkeit gedeckt. Wie gesagt, das muss man nicht verstehen.
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