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Blick auf eine Brücke und den Kölner Dom. 

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Cannabispflanzen

Gericht bestätigt Verbot von Handel mit eingepflanzten Cannabisjungpflanzen

Der gewerbliche Handel mit eingepflanzten Cannabisjungpflanzen ist einer Gerichtsentscheidung zufolge verboten. Wie das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag mitteilte, lehnte es einen entsprechenden Eilantrag eines Unternehmers gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln ab. Bei bereits eingepflanzten Jungpflanzen handelt es sich demnach nicht um Stecklinge, sondern um Cannabis. Ein gewerblicher Handel sei damit nach dem Konsumcannabisgesetz verboten.