Warnstreiks seien in den vergangenen Jahren zunehmend zum "Marketinginstrument" zur Mitgliedergewinnung der Gewerkschaften geworden, erklärten die Arbeitgeber. "Insbesondere in der Daseinsvorsorge führt der Arbeitskampf nur um des Arbeitskampfs willen zu schweren Schäden Dritter." Wo Tarifparteien nicht mehr in der Lage seien sich zu einigen, dürfe das nicht länger auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gehen.
Gesamtmetall hat deshalb zwei Wissenschaftler mit dem Erarbeiten eines "Gesetzesvorschlags" beauftragt. Dieser sieht vor, dass Arbeitskämpfe in der Regel erst nach dem Scheitern einer Schlichtung möglich sein sollen und davor nur in einem "sehr begrenzten Rahmen". Dadurch würden Streiks wieder zur "Ultima Ratio" bei Tarifkonflikten.
"Das Streikrecht ist das bedeutendste Mittel, um auf Augenhöhe Tarifverhandlungen zu führen", erklärte IG-Metall-Chefin Christiane Benner. Ein Angriff darauf sei "ein Angriff auf unsere verfassungsrechtlich garantierten Rechte". Schon heute bestehen demnach klare tarifliche Regeln zur Schlichtung. Teil der Tarifautonomie sei auch, dass die Sozialpartner und nicht die Politik diese Abläufe regelten.