Der Angeklagte ging laut Gerichtsangaben in Revision. Daraufhin hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Mai die Verurteilung auf. Zur Begründung hieß es, dass seit dem im April in Kraft getretenen Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis die Taten teilweise anders zu bewerten sind und eine geringe Strafe droht.
Das Landgericht musste deshalb erneut über die Strafe verhandeln. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Seit der Teillegalisierung von Cannabis sind Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Anbau und Abgabe wird vorerst über sogenannte Anbauvereine ermöglicht.