Urteil: Wehrpflicht in Russland kein Grund für Abschiebungsverbot
Allein eine zu erwartende Wehrpflicht in ihrem Heimatland bedeutet für Russen in Deutschland keinen Schutz vor Abschiebung. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Donnerstag in Berlin und änderte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom Dezember 2023 ab, wie ein OVG-Sprecher mitteilte. Dieses hatte dem 2004 geborenen Kläger subsidiären Schutz zugesprochen.