Verfassungsschutz stuft AfD auch in Brandenburg als gesichert rechtsextrem ein

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Auch der Verfassungsschutz in Brandenburg hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das teilte Innenministerin Katrin Lange (SPD) nach Angaben eines Sprechers ihres Ministeriums am Mittwoch in einem Ausschuss des Landtags in Potsdam mit. Die Einstufung sei am 14. April erfolgt, die Ministerin sei aber erst am 5. Mai informiert worden. Dies war demnach auch der Grund für die am Dienstag bekanntgegebene Entlassung von Verfassungsschutzchef Jörg Müller.

Mit der Entscheidung des Brandenburger Verfassungsschutzes wird die AfD in vier Bundesländern und auf Bundesebene als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Entscheidung mit Blick auf die Bundespartei gab der Bundesverfassungsschutz am Freitag nach einer mehrjährigen Prüfung bekannt und entfachte damit eine neue Debatte über ein AfD-Verbot.

Außerdem werden die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft. Die Partei weist dies zurück und ging dagegen vergeblich vor Gerichten vor. Auch im Fall der Einstufung durch den Bundesverfassungsschutz reichte sie bereits Klage ein.

Die Brandenburger AfD kritisierte die Einstufung als "politische Willkür" und wies den Vorwurf verfassungsfeindlicher Bestrebungen zurück. "Die AfD Brandenburg fordert vollständige Transparenz und die Offenlegung aller angeblichen Belege, die zur Einstufung geführt haben", teilte Landeschef René Springer mit. Die AfD lasse sich "nicht einschüchtern".

Die AfD ist zweitstärkste Fraktion im Brandenburger Landtag und größte Oppositionspartei. Bei der Landtagswahl im September vergangenen Jahres kam sie auf 29,2 Prozent und lag nur knapp hinter der siegreichen SPD. In Brandenburg regiert nun eine Koalition aus SPD und BSW unter Ministerpräsident Dietmar Woikde (SPD). Außer der AfD ist nur noch die CDU im Landesparlament vertreten.

Bereits am Dienstag teilte das Innenministerium in Potsdam mit, dass Landesverfassungsschutzchef Müller von Innenministerin Lange von seinen Dienstgeschäften entbunden worden sei. Als Grund wurde auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis verwiesen. Details wurden nicht genannt.

Nach Angaben des Ministeriumssprechers vom Mittwoch war die verzögerte Information der Ministerin über die Hochstufung der AfD vom Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremen Bestrebung der Grund dafür. Ausschlaggebend sei "die Art der Kommunikation" gewesen, betonte er. Es gehe nicht um die "inhaltliche Entscheidung" der Behörde. Die Einstufung bleibe bestehen.

Nähere Informationen zu den Gründen für die Einstufung der Brandenburger AfD veröffentlichte die Landesregierung am Mittwoch zunächst nicht. In früheren vergleichbaren Fällen hatte laut Verfassungsschutzämtern unter anderem ein auf ethnische Abstammung beruhendes "Volksverständnis" eine zentrale Rolle gespielt. Dieses weise bestimmten Bevölkerungsgruppen wie Migranten nur einen "rechtlich abgewerteten Status" zu, erklärte der Bundesverfassungsschutz zu seiner Einstufung des AfD-Bundesverbands.

Der Verfassungsschutz ist der deutsche Inlandsgeheimdienst. Er ist unter anderem auch für die Beobachtung demokratie- und verfassungsfeindlicher Gruppierungen zuständig. Im Fall entsprechender Hinweise kann er diese zunächst als Verdachtsfälle einstufen und entsprechende Belege sammeln. Reichen diese nach seiner Einschätzung aus, kann er Bestrebungen als gesichert extremistisch einstufen und dies auch öffentlich bekanntgeben.

Nach Angaben des Innenministeriums in Potsdam zog Lange die Kompetenz zur Einstufung von "Beobachtungsobjekten" des Verfassungsschutzes parallel an sich. Die entsprechende Dienstanweisung aus dem Jahr 2023, die dies der Hausleitung überließ und lediglich eine Unterrichtungspflicht gegenüber Ministeriumsspitze und Parlament in Fällen von "besonderer Bedeutung" vorsah, wurde außer Kraft gesetzt. Demnach gilt wieder die vorherige Dienstanweisung, wonach in solchen Fällen die Ministerin entscheidet.

Die CDU-Landtagsfraktion kritisierte Lange scharf. Die Aussage, vom Verfassungsschutzchef nicht über die Einstufung informiert worden zu sein, halte er für "wenig glaubwürdig", erklärte deren innenpolitischer Sprecher Rainer Genilke. Er warf Lange außerdem vor, die "politische Unabhängigkeit" des Landesverfassungsschutzes zu beschneiden und die Behörde dadurch dem "Vorwurf der politischen Einflussnahme" auszusetzen. 

BSW-Fraktionschef Niels-Olaf Lüders erklärte, "sollte es stimmen, dass Herr Müller eine Einstufung der AfD als rechtsextremistisch vornahm und Innenministerin Lange nicht darüber in Kenntnis gesetzt hat, ist diese Entlassung absolut nachvollziehbar". Abgesehen davon teile seine Fraktion "die Einschätzung von Frau Lange, dass man die AfD politisch stellen muss". "Eine juristische Bekämpfung der Partei halten wir für falsch."

AFP

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