rrankewicz
Macht sich derjenige, der seinen W-lan-Router rassistisch oder sonst wie anstößig benennt, strafbar?
Antworten (4)
Schwierige Frage. Im privaten Bereich wird Dir wohl niemand ´reinreden können, in öffentlichen WLAN - Netzen (Behörden, Firmen, Schulen...) wird das wohl nicht statthaft sein.
MfG primusinterpares
MfG primusinterpares
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Instinktiv sage ich, dass es etwa das Gleiche ist, wie wenn man ein anstößiges Plakat an seine Hauswand hängt, was man aber nur sieht, wenn man aktiv hinguckt, was aber einfach möglich ist. Den komplett öffentlich ist ja ein WLAN-Name nicht, man muss schon etwas tun, um ihn sehen zu können bzw. der Personenkreis, der den Namen sehen kann oder regelmäßig sieht, ist begrenzt. Aber komplett privat ist es auch nicht.
In jedem Fall: Spannende Frage!
In jedem Fall: Spannende Frage!
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Ich sehe das als bewußte Äusserung, desjenigen, der den Router betreibt, und den Namen des Funknetzes sichtbar lässt, daher aus meiner Sicht, ja.
Genausogut könnte er ein Plakat mit einem rassistischen Wort oder einer Aussage auf die Innenseite eines von öffentlicher Fläche einsehbares Fenster seiner Wohnung kleben und argumentieren, dieses befinde sich in seiner Wohnung und niemand sei gezwungen hinsehen und es zu lesen.
Genausogut könnte er ein Plakat mit einem rassistischen Wort oder einer Aussage auf die Innenseite eines von öffentlicher Fläche einsehbares Fenster seiner Wohnung kleben und argumentieren, dieses befinde sich in seiner Wohnung und niemand sei gezwungen hinsehen und es zu lesen.
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