Strafe bei Fehlverhalten Eiskratzen am Auto: Unter diesen Umständen droht ein Bußgeld

Eiskratzen: Unter diesen Umständen droht ein Bußgeld
Eiskratzen: Unter diesen Umständen droht ein Bußgeld
Sehen Sie im Video: Eiskratzen am Auto – unter diesen Umständen droht ein Bußgeld.









Schnee und Minusgrade – für viele Autofahrer heißt das: Eiskratzen ist angesagt. Doch Vorsicht: wer beim befreien der Scheibe, seinen Wagen im Stand warm laufen lässt, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro plus Verwaltungsgebühren. Mit der Regelung soll die Umwelt geschützt werden und Lärmbelästigungen vermieden werden. Als Fahrer sind sie verpflichtet ihre Front- und Seitenscheiben von Eis zu befreien, um für ausreichend Sicht zu sorgen. Wer nur mit einem kleinen Guckloch in der Scheibe fährt, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch 10 Euro Bußgeld. Ist das eigene Auto etwa durch Schnee bedeckt, müssen laut ADAC Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer, Kennzeichen, Motorhaube und das Autodach davon befreit werden, sodass keine Gefahr mehr davon ausgeht.
Schnee und Minusgrade – für viele Autofahrer heißt das: Eiskratzen ist angesagt. Doch Vorsicht: Sehen Sie im Video, wofür Ihnen beim Befreien der Scheibe ein Bußgeld drohen könnte.

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