Häusliche Gewalt
Bundestag beschließt Regeln für Fußfessel

Justizministerin Hubig äußert sich zum beschlossenen Gewaltschutzgesetz. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
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Zehntausende Menschen werden Opfer häuslicher Gewalt - vor allem Frauen. Eine neue Option soll sie vor Annäherung der Täter schützen. Für die Justizministerin ist es ein wichtiger Baustein.

Zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt hat der Bundestag eine Regelung zur elektronischen Fußfessel beschlossen. In zweiter und dritter Lesung stimmten neben den Koalitionsfraktionen Union und SPD auch die AfD und die Grünen zu. Die Linke enthielt sich.

Das beschlossene Gewaltschutzgesetz sieht vor, dass ein Gericht Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten kann, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt.

Neben dieser sogenannten elektronischen Aufenthaltsüberwachung sieht das Gesetz auch vor, dass Familiengerichte Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Gewaltdrohung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten können.

"Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt den Schutz von Betroffenen durch die elektronische Fußfessel und die Arbeit mit Tätern", sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) in der abschließenden Debatte im Parlament. Das seien zwei Bausteine. "Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht."

Das Gesetz sieht auch vor, den Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen zu erhöhen. Familiengerichte erhalten zudem die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.

dpa

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