Baden-Württemberg ist besonders beflissen darin, den Bürgern das Feiern zu verbieten. Bislang gab es nirgendwo so strikte Regelungen zum Tanzverbot an Sonn- und Feiertagen. Außerdem ist es das einziges Land, das es verbietet, zwischen 22 und 5 Uhr den Verkauf von Alkohol in Supermärkten und Tankstellen zu verkaufen.
Tanzverbot an Weihnachten fällt weg
Das soll sich nun ändern - zumindest ein bisschen. Die rot-grüne Landesregierung hat beschlossen, das Tanzverbot zu lockern. Nicht nur am Sonntag, sondern an allen Weihnachtsfeiertagen, Neujahr, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, dem Erscheinungsfest und Pfingstmontag dürfen die Baden-Württemberger künftig wieder tanzen. Bestehen bleibt die Sperrzeit am Sonntagmorgen von 5 bis 6 Uhr, außerdem bleibt Tanzen unter anderem an Allerheiligen, Gründonnerstag, Karfreitag und dem Volkstrauertag im November verboten.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte, die Lockerung des Verbotes könne man mit der Bibel vereinbaren: Jesus haben beim Wunder von Kana schließlich auch Wasser zu Wein verwandelt: "Ich nehme an, dass die nicht nur im Stillen getrunken haben, sondern auch getanzt haben dabei."
Nicht nur Lob
Tanzverbote sind in ganz Deutschland umstritten, viele Menschen fühlen sich dadurch eingeschränkt. Dementsprechend fand die Gesetzesänderung in den sozialen Netzwerken breite Zustimmung - wird aber auch als längst überfällig und nicht ausreichend bezeichnet. Manche Nutzer dagegen kritisieren die Änderung und fürchten um die deutschen Traditionen: "Die Grünen arbeiten scheinbar weiterhin an der Zersetzung unserer Kultur. Ich bin der letzte der gegen Tanzen ist, aber an gewissen Tagen gehen einfach andere Dinge vor", kritisiert ein Nutzer auf Winfried Kretschmanns Facebook-Seite. Andere finden die Regelung inkonsequent: "Wer an den Feiertagen der Kirche tanzen will, der kann ja auch arbeiten gehen."