Urteil in Hessen: Kanzlei muss Überlastung von Mitarbeitern entgegenwirken
Eine Anwaltskanzlei muss einem Urteil aus Hessen zufolge einer Überlastung ihrer Mitarbeiter entgegenwirken. Sie muss sicherstellen, dass die Aufgaben auch bei knappem Personal zuverlässig erfüllt werden, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Es wies den Antrag einer Anwältin auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zur Begründung einer Berufung zurück. (Az.: 3 U 69/25)