Karlsruhe stärkt Rechte Homosexueller Erben wie bei Eheleuten

Die Homo-Ehe in Deutschland hat einen weiteren Hürde zur Gleichberechtigung mit heterosexuellen Partnerschaften genommen: Das Verfassungsrichter in Karlsruhe haben bisherige Benachteiligungen bei der Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten beim Vererben für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende des Jahres eine rückwirkende Regelung für Altfälle zwischen 2001 und 2008 finden, wie es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hieß.

Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen. (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07).

Die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrags lasse sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen, hieß es. Lebenspartner lebten "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft". Auch sie hätten die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.

Das Verfassungsgericht gab den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren jeweilige Lebenspartner 2001 und 2002 gestorben waren. Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 ist eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht beabsichtigt. Der Gesetzgeber muss nun jedoch eine verfassungskonforme Regelung für Altfälle schaffen.

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AFP/DPA

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