Nach der erfolgreichen Klage eines Unternehmers vor dem Bundesgerichtshof gegen den Internetkonzern Google sieht auch Bettina Wulffs Anwalt gute Chancen für eine Klage seiner Mandantin. "Ich gehe von einem Verhandlungstermin im Herbst aus", sagte Anwalt Gernot Lehr zu "Handelsblatt Online". "Das Urteil ist sehr ermutigend", sagte Lehr. "Es war also richtig zu klagen." Die Klage von Bettina Wulff ist beim Landgericht Hamburg anhängig. Weil sie auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs warten wollten, hatten Wulff und ihr Anwalt den ursprünglich für den 26. April angesetzten Gerichtstermin in Hamburg verschieben lassen.
Der BGH hatte vorige Woche entschieden, dass Suchmaschinen Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen müssen, wenn sie erfahren, dass Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Denn auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden. Der Firmengründer hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch mit den Begriffen "Scientology" und "Betrug" ergänzte. Gegen solch eine Verletzung ging auch Bettina Wulff vor, weil Google bei der Eingabe ihres Namens automatisch Ergänzungen wie "Rotlicht" oder "Escort" vorschlug. Ihr eigenes Verfahren hatte sie im April wegen des BGH-Verfahrens aussetzen lassen.