Eine katholische Kirchengemeinde in Essen hat mit der Entlassung eines Chorleiters wegen einer außerehelichen Beziehung gegen die Achtung der Privatsphäre verstoßen. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag in Straßburg der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In einem zweiten ähnlich gelagerten Fall, bei dem es um die Kündigung eines leitenden Presse-Mitarbeiters der deutschen Mormonenkirche wegen außerehelicher Beziehungen ging, haben die Richter keine Grundrechtsverletzung festgestellt.
Die beiden 53 und 51 Jahre alten Männer hatten gegen ihre Kündigung ohne vorherige Abmahnung geklagt und waren von deutschen Arbeitsgerichten abgewiesen worden. Im Fall des Chorleiters hätten die deutschen Arbeitsgerichte nicht sorgfältig genug zwischen den Rechten des Klägers und des kirchlichen Arbeitgebers abgewogen, befanden die Straßburger Richter.
Im Gegensatz dazu seien im Fall des Mormonen von den Arbeitsgerichten alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt worden. Die Kündigung sei nachvollziehbar. Dem als Mormone aufgewachsenen Mann "hätte klar sein müssen, welche Bedeutung die eheliche Treue für seinen Arbeitgeber hat", hieß es in der Begründung. Bei den Mormonen gilt Ehebruch als "gräulichste aller Sünden".