Motassadeq-Prozess USA sagen Unterstützung zu

In Hamburg beginnt die Neuauflage des weltweit ersten Prozesses um die Anschläge des 11. September 2001 gegen Mounir El Motassadeq. Die USA haben nun ihre Unterstützung angekündigt.

Unmittelbar zum Beginn der Neuauflage des Hamburger Prozesses gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Mounir El Motassadeq haben die US-Behörden der deutschen Justiz ihre Hilfe zugesagt. Ein entsprechendes Schreiben sei kurz vor Prozessbeginn am Dienstag bei der Bundesanwaltschaft eingegangen, sagte der Vorsitzende Richter Ernst-Rainer Schudt in der Verhandlung. Eine direkte Zeugenbefragung des in US-Gewahrsam vermuteten Ramzi Binalshibh oder anderer Gefangener hätten die USA aber abgelehnt.

Den US-Behörden kommt in dem an diesem Dienstag beginnenden Prozess eine Schlüsselrolle zu. Ihre Kooperation wird als entscheidend dafür angesehen, ob Motassadeq wegen Beteiligung an den verheerenden Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon erneut verurteilt wird oder ob das Gericht ihn diesmal freispricht.

Der Marokkaner Motassadeq muss sich wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erneut vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) verantworten. Aus Sicht der Anklage war er als Vertrauensmann der Hamburger Terrorzelle um den späteren Todespiloten Mohammed Atta in die Anschlagspläne eingeweiht. Es zeichnet sich ein zähes juristisches Tauziehen um die Rolle des Terrorverdächtigen Motassadeq ab.

Bundesgerichtshof hob Haftstrafe auf

Der Bundesgerichtshof hatte die 15-jährige Haftstrafe gegen den 30-Jährigen - das weltweit erste Urteil zu den Anschlägen - im März aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Hamburg zurückverwiesen. Begründung: Zeugenaussagen standen für den Hamburger Prozess nicht zur Verfügung, weil US-Behörden sie gesperrt hatten.

Anfang April errang Motassadeq einen weiteren Etappensieg. Das OLG hob den Haftbefehl gegen Motassadeq zwar nicht auf, setzte ihn aber unter strengen Auflagen außer Vollzug. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr wegen Beihilfe zum Mord, entschied das Gericht und setzte den verheirateten Vater zweier Kinder auf freien Fuß.

Der Bundesanwaltschaft machte die Freilassung deutlich: Ohne neue Beweise droht ein Freispruch - zumindest, was den Hauptvorwurf der Beteiligung an den Terrorattacken angeht. Bleibt die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, auf die eine Höchststrafe von zehn Jahren steht.

Anwaltschaft setzt auf US-Behörden

Generalbundesanwalt Kay Nehm kann nun auf die Hilfe US- Behörden bauen. So soll ein 17-Seiten-Fragenkatalog an die US-Justiz Beweislücken schließen. Am liebsten wäre es Nehm, die mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge, Ramzi Binalshibh und Chalid Scheich Mohammed, per Videoübertragung zu verhören. Vernehmungsprotokolle der Männer, die sich in US-Gewahrsam befinden, reichten nicht aus. Nur durch eine Videobefragung könne der Verdacht der Verteidigung ausgeräumt werden, die Terrorverdächtigen seien gefoltert worden.

Dieser Foltervorwurf könnte in dem Prozess eine entscheidende Rolle spielen. Die Verteidigung gibt sich überzeugt, dass Binalshibh und Scheich Mohammed durch Folter zur Aussage gezwungen wurden. Sie will daher zum Prozessauftakt die Einstellung des Verfahrens beantragen. "Der Foltervorwurf muss auf den Tisch des Gerichts", fordert Gräßle-Münscher. Sein Mandant werde zunächst nicht aussagen, sondern über seine Anwälte die Vorwürfe zurückweisen.

Hamburg will Ausweisung

Motassadeq und seinem Landsmann Abdelghani Mzoudi, dessen Freispruch vom Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren derzeit überprüft wird, droht derweil die Ausweisung. Die Stadt Hamburg hat den Terrorverdächtigen bereits die Ausweisungsverfügungen zugestellt, will mit der Abschiebung aber bis zu den Verfahrensabschlüssen warten. Auch bei Freispruch wäre eine Ausweisung theoretisch möglich.

Julia Deppe/DPA DPA

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