Der weltweit erste wegen der Terroranschläge von New York verurteilte mutmaßliche Terrorist, der Marokkaner Mounir El Motassadeq, ist aus der Untersuchungshaft in Hamburg entlassen worden. Motassadeq verließ am Abend in Begleitung seines Anwalts die Untersuchungshaft in Hamburg, berichtete ein Augenzeuge. Der 31-Jährige hatte seit seiner Verurteilung im August 2005 dort auf seine Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof gewartet.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab einer Verfassungsbeschwerde Motassadeqs statt und ordnete seine vorläufige Freilassung an. Motassadeq war im Sommer vergangenen Jahres vom Hamburger Oberlandesgericht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Freiheit bis zur Revision
Motassadeq hatte gegen die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg Beschwerde eingereicht. Dem gab Karlsruhe statt. Da nach gegenwärtigem Stand keine Gründe für einen Widerruf der Haftverschonung gegeben seien, müsse Motassadeq "unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen werden", hieß es. Damit ist Motassadeq solange frei, bis der Bundesgerichtshof über eine Revision entschieden hat.
Der Marokkaner soll engen Kontakt zu den späteren Akteuren der Terroranschläge am 11. September 2001 gehabt haben. Verteidigung und Anklage hatten nach dem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts Revision eingelegt. In einem ersten Prozess war Motassadeq 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof kippte das Urteil, weil er Mängel in der Beweisführung sah und ordnete einen zweiten Prozess an.
Ausweisung steht nicht zur Debatte
Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hatte Motassadeq im August in der Neuauflage des weltweit ersten Prozesses um die Anschläge vom 11. September 2001 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahre Haft verurteilt. Der Marokkaner gehörte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu der Gruppe, die damals die verheerenden Anschläge in den USA geplant hatte. Die Ankläger hatten 15 Jahre Haft gefordert, die Verteidiger auf Freispruch plädiert. Beide Parteien gingen in Revision.
Im zweiten Verfahren erhielt Motassadeq zunächst Haftverschonung, wurde aber mit der Verkündung des Urteils wieder in Haft genommen. "Der Umstand allein, dass nach der Haftverschonung ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil ergangen ist, oder ein hoher Strafantrag der Staatsanwaltschaft gestellt wurde, genüge nicht für den Widerruf einer ursprünglich gewährten Haftverschonung", hieß es weiter in der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Die in Hamburg beschlossene Ausweisung Motassadeqs aus Deutschland stand zunächst nicht zur Debatte, da das Strafverfahren gegen den Marokkaner nicht abgeschlossen ist. "Aber die Ausweisungsverfügung bleibt bestehen", sagte ein Sprecher der Innenbehörde. Die Ausweisung war vor zwei Jahren verfügt worden, da die Behörde Motassadeq als Bedrohung für die freiheitlichen Grundrechte einstufte.