Verkündung in Berlin "Tiergartenmord"-Prozess: Gericht verurteilt Angeklagten zu lebenslanger Haft

Ein Polizeibeamter und Mitarbeiter der Spurensicherung, im Hintergrund ein blaues Zelt
Ein Berliner Polizeibeamter sichert nach dem Mord im Kleinen Tiergarten im August 2019 den Tatort
© Christoph Soeder / DPA
Im sogenannten "Tiergartenmord"-Prozess hat das Berliner Gericht einen 56-jährigen Russen zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll im August 2019 mitten in der Hauptstadt einen Mann erschossen haben.

Im Prozess um einen mutmaßlichen russischen Auftragsmord im Kleinen Tiergarten in Berlin ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sah es als erwiesen an, dass der russische Staatsbürger im August 2019 einen tschetschenischstämmigen Georgier in dem Park in der Hauptstadt erschossen hatte. Der Fall belastet auch die deutsch-russischen Beziehungen schwer.

Die Richter erkannten zusätzlich auf die besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft, die wegen der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen und die Anklage übernommen hatte. Nach Überzeugung der Behörde handelte es sich um einen Mordanschlag im Auftrag staatlicher russischer Stellen. Die Verteidigung des Beschuldigten forderte Freispruch.

Fall belastet deutsch-russisches Verhältnis

Bei dem Opfer handelt es sich um einen tschetschenischstämmigen Georgier, der nach Darstellung der Bundesanwaltschaft früher als Milizenführer während des zweiten Tschentschenienkriegs 2000 und 2004 gegen Russland kämpfte und von russischen Sicherheitskräften als Staatsfeind betrachtet wurde. Der Angeklagte ist demnach ein früheren Oberst des russischen Geheimdiensts FSB, der eigens für die Tat mit einer Alias-Identität über Umwege nach Berlin reiste.

Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach dem Verbrechen am 23. August 2019 in der Nähe des Tatorts von Polizisten festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Auf das Opfer waren drei Schüsse aus einer Pistole mit Schalldämpfer abgegeben worden, vor der Tat hatte sich der Angeklagte laut Anklage dem Getöteten in dem Park im Zentrum von Berlin von hinten auf einem Fahrrad genähert.

Der Fall wurde vor einem Staatsschutzsenat verhandelt. Die Tat und die Ermittlungen dazu belasten das Verhältnis zwischen Russland und Deutschland schwer. Nach der Tat wies die Bundesregierung als Reaktion zwei russische Diplomaten aus. Die russische Seite wies die Vorwürfe eines staatlichen Auftragsmords als haltlos zurück.

DPA · AFP
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