Im Streit um die Kosten für erneuerbare Energien haben Textilfirmen Klage gegen die Förderung eingereicht. Die drei klagenden Unternehmer aus Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg halten das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für verfassungswidrig, wie sie am Dienstag in Berlin erklärten. Bereits seit März hatten die Firmen die EEG-Umlage, mit der Strom etwa aus Wind und Sonne gefördert wird, nicht mehr gezahlt. Mit ihrem EEG-Boykott wollten sie Klagen der Energieversorger gegen sich erreichen - und so klären, ob die Umlage mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Nachdem die Klagen ausblieben, klagen die Unternehmen selbst bei den Landgerichten in Stuttgart, Bochum und Chemnitz, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Umlage zahlen sie nur noch unter Vorbehalt. Unterstützung erhalten die Firmen vom Gesamtverband Textil und Mode. Die Kosten der Förderung der Erneuerbaren beliefen sich aktuell bereits auf 200 Milliarden Euro, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Wolf-Rüdiger Baumann am Dienstag. "Wir sehen uns darum nicht nur als Vertreter der Industrie, sondern auch der privaten Verbraucher."
Die Energiewende als "gesamtgesellschaftliche Aufgabe"
Die Klage der Unternehmen stützt sich auf ein Gutachten der Universität Regensburg im Auftrag des Textilverbands aus dem Januar 2012. "Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und man darf sie nicht der Gruppe der Stromverbraucher aufladen, wenn man den Steuerzahler meint", sagte Studienautor Gerrit Manssen am Dienstag. In dieser form sei die Verteilung der Last nicht verfassungsgemäß.
Erneuerbare Energien werden in Deutschland durch eine garantierte Vergütung für eingespeisten Strom gefördert. Das Geld dafür wird über die EEG-Umlage bei allen Stromkunden eingesammelt - bei Unternehmen wie Verbrauchern. Seit 1. Januar beträgt die Umlage 3,592 Cent je Kilowattstunde.