Bremen: Umlage für Unternehmen zu Ausbildungsförderung ist verfassungsgemäß
Eine von der rot-grün-roten Landesregierung in Bremen beschlossene Unternehmensumlage zur Ausbildungsförderung ist mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied der Staatsgerichtshof in der Hansestadt am Montag und machte den Weg zur Einführung des Ausbildungsunterstützungsfonds ab Januar dadurch frei. Der Bremer Senat habe die nötige Gesetzgebungskompetenz, auch verfassungsrechtlich sei die Umlage zulässig sowie in ihrer Höhe gerechtfertigt. Gegen den Fonds hatten unter anderem Handels-, Handwerks- und Ärztekammern geklagt. (Az. St 5/23).