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Bremen: Umlage für Unternehmen zu Ausbildungsförderung ist verfassungsgemäß

Eine von der rot-grün-roten Landesregierung in Bremen beschlossene Unternehmensumlage zur Ausbildungsförderung ist mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied der Staatsgerichtshof in der Hansestadt am Montag und machte den Weg zur Einführung des Ausbildungsunterstützungsfonds ab Januar dadurch frei. Der Bremer Senat habe die nötige Gesetzgebungskompetenz, auch verfassungsrechtlich sei die Umlage zulässig sowie in ihrer Höhe gerechtfertigt. Gegen den Fonds hatten unter anderem Handels-, Handwerks- und Ärztekammern geklagt. (Az. St 5/23).
Video: Scholz: Bin froh über nicht so hohe Gasumlage

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STORY: HINWEIS: Diesen Beitrag erhalten Sie ohne zusätzliche Vertonung O-TON Bundeskanzler Olaf Scholz: "Ich bin sehr froh, dass die Umlage nicht so hoch ausgefallen ist, wie sie in manchen Spekulationen der letzten Tage erwartet wurde. Aber es ist so, dass damit eine Herausforderung, eine Belastung für die Bürgerinnen und Bürger verbunden ist. Und deshalb ist es richtig, dass wir nicht bei den beiden Entlastungspaketen von 30 Milliarden Euro stehen bleiben, die wir bereits auf den Weg gebracht haben, sondern dass wir ein weiteres Entlastungspaket als Regierung intensiv vorbereiten und auch umsetzen werden. You'll never walk alone - das ist das, was ich dazu gesagt habe. Und das gilt auch für das, was wir als Regierung, als gemeinsame Entscheidung treffen werden. Ganz klar ist: Dies ist eine Belastung. Aber wenn wir genau hinschauen, dann sind die Herausforderungen für die Bürgerinnen und Bürger angesichts der gestiegenen Energiepreise, angesichts anderer Preise, die auch steigen und der Inflation viel größer und beschränken sich nicht auf dieses eine Teil. Wir werden also ein Entlastungspaket schnüren, das nicht nur die Kosten der Umlage adressiert, sondern darüber hinausgeht. Das steht den Bürgerinnen und Bürgern zu, dass wir sie nicht alleine lassen."