Das Unionsrecht stehe "einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten" entgegen, heißt es in dem Urteil des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Video Generelle Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

STORY: Eine generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten zur möglichen Aufklärung von Verbrechen in Deutschland verstößt gegen europäisches Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Allerdings könne die Speicherung von Daten möglich sein, wenn "eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit" vorliege. Dann sei für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum auch "eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen" vereinbar mit europäischem Recht. Zur Bekämpfung schwerer Straftaten könne Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auch vorgeschrieben werden, die ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat wiederholt betont, dass sie eine Datenspeicherung zur Aufklärung schwerer Straftaten wie etwa sexueller Missbrauch von Kindern für erforderlich hält. Bundesjustizminister Marco Buschmann vertritt dagegen die Position, dass es allenfalls für einen begrenzten Zeitraum eine anlassbezogene Datenspeicherung mit richterlichem Beschluss geben könne.