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Video Karlsruhe urteilt: Bundesnotbremse war verfassungsgemäß

Die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen war mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Maßnahmen seien verhältnismäßig gewesen, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dazu Gerichtssprecher Pascal Schellenberg: "Umfassende Grundrechtseingriffe wie durch Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen, aber auch durch Schulschließungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Aber in der konkreten Situation der Pandemie waren die Eingriffe zum Schutz vor großen Gefahren für Leben und Gesundheit gerechtfertigt." Im Mai hatte der Erste Senat in einem Eilverfahren den Stopp der Maßnahmen abgelehnt. Jetzt entschied er in der Hauptsache. Unter den Klägern waren auch zahlreiche Bundestagsabgeordnete der FDP. Über Schließungen im Einzelhandel und Verbote von Präsenz-Kulturveranstaltungen hat der Erste Senat noch nicht endgültig entschieden. Diese Verfahren sind noch anhängig.
Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen seien in der konkreten Situation der Pandemie gerechtfertigt gewesen, so das Bundesverfassungsgericht.

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